Thema: Windenergie
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Immissionsschutz

Genehmigungen von Windenergieanlagen

Je nach Größe und Anzahl der Windenergieanlagen (WEAs) werden eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) und eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigt. Das Zulassungsverfahren nach BImSchG konzentriert in seiner Entscheidung auch die naturschutzrechtlichen Entscheidungen entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, des Saarländischen Naturschutzgesetzes und Landesverordnungen.