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Anbau gentechnisch veränderter PflanzenBeim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wird zwischen einem Freilandversuch (Freisetzung) und einem kommerziellen Anbau unterschieden. Die Freisetzung findet an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt statt. Dieser Versuchsanbau wird durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt. Für den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen wird eine europaweit gültige Inverkehrsbringensgenehmigung benötigt, die den Anbau mit umfasst. Sowohl Freilandversuche als auch der kommerzielle Anbau von GVO (gentechnisch veränderten Organismen) sind vorab in einem öffentlich zugänglichen Standortregister einzutragen. |
KontaktMinisterium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat E/5
Dr. Andre Johann Gentechnik
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