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Gentechnische Anlagen und ArbeitenDen rechtlichen Anforderungen für den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen liegt ein Stufenkonzept zu Grunde. Die Entwicklung und Erforschung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) erfolgt ebenso wie deren Einsatz in der Biotechnologie im sogenannten geschlossenen System, d. h. innerhalb von gentechnischen Anlagen. Nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) müssen gentechnische Anlagen abhängig von der Sicherheitsstufe der geplanten gentechnischen Arbeiten angezeigt, angemeldet oder es muss ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Informationen und Formblätter zu den Anträgen finden Sie im Menüpunkt „Anzeige, Anmeldung und Genehmigungsantrag“. |
KontaktMinisterium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat E/5
Dr. Andre Johann Gentechnik
Rechtliche Grundlagen
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