Thema: Immissionsschutz
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Schornsteinfegerwesen

Seit dem 1. Januar 2013 gilt das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), das bereits in Teilen in Kraft war.

Nunmehr gilt der Wettbewerb innerhalb des deutschen Schornsteinfegerhandwerks. Die Haus- und Wohnungseigentümer haben die Wahl, welchen Schornsteinfeger (mit entsprechender handwerksrechtlicher Qualifikation) sie mit der Durchführung der Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen.

Dem Kehrbezirksinhaber, jetzt: bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, bleiben weiterhin bestimmte Tätigkeiten vorbehalten wie zum Beispiel Durchführung der Feuerstättenschau, Ausstellung eines Feuerstättenbescheides, Kontrolle des Formblatts und der Bescheinigungen, Kehrbuchführung.