Sozialversicherung
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SozialversicherungDas Sozialversicherungssystem ist ein wichtiger Teil des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland und erreicht rund 90 Prozent der Bevölkerung. Insbesondere sichert es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter, Pflegebedürftigkeit und Tod ab. Ausgangsbasis für die staatlichen Regelungen zur Sozialversicherung bildet das Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2; Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz). Darauf aufbauend sind die sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch zusammengefasst. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie arbeitet mit den Sozialversicherungsträgern - z.B. den Gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und der Unfallkasse Saarland - zusammen. Neben den Leistungen der Sozialversicherung gibt es zahlreiche weitere Hilfen im System der sozialen Sicherung. Die Sozialhilfe schließt die Lücke, die andere Sozialleistungssysteme offen lassen, wenn beispielsweise bestimmte Leistungen Personenkreise nicht erfassen oder im Einzelfall keine ausreichenden Leistungen erbracht werden. |
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