Landesamt für Soziales
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Opferentschädigung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER)
Die Leistungen der Sozialen Entschädigung richten sich nach dem Bundesversorgungsgesetz, welches ursprünglich für die Kriegsgeschädigten und Kriegshinterbliebenen des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde. Es gilt auch für weitere Personengruppen, die nach bestimmten Nebengesetzen Ansprüche haben. Zu diesen Personengruppen gehören insbesondere:
Die Leistungen sind vom Umfang und der Schwere der Schädigungsfolgen sowie vom jeweiligen Bedarf abhängig. Die Leistungen setzen sich aus mehreren Einzelleistungen zusammen, hierzu gehören:
Die jeweiligen Leistungsbeschreibungen finden Sie auf den folgenden Unterseiten dieser Seite. |
AnsprechpartnerInnen im Bereich des Sozialen EntschädigungsrechtsLandesamt für Soziales
Abteilung A
Referate A 4 und A 5
Soziales Entschädigungsrecht Kriegsopferversorgung
Soziales Entschädigungsrecht Opferentschädigungsgesetz, Infektionsschutzgesetz und Zivildienstgesetz
Soziales Entschädigungsrecht Hauptfürsorgestelle
Traumaambulanzen für Gewaltopfer (Opferentschädigungsgesetz)
MEDIAN Klinik Berus Traumaambulanz OEG-Gewaltopfer
MEDIAN Klinik Münchwies
Traumaambulanz für OEG-Gewaltopfer
Allgemeine Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht (SER)Formulare |