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Tierschutzbeauftragter des Landes![]() Dr. Hans Friedrich Willimzik - Tierschutzbeauftragter des Saarlandes
Am 12. Februar 2014 erfolgte durch den Landtag des Saarlandes die Wahl des ersten Landesbeauftragten für Tierschutz. Bereits am 13. Februar 2014 erfolgte die Ernennung zum Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes durch den Umweltminister Herrn Reinhold Jost. Ernennung des Tierarztes Dr. Hans-Friedrich Willimzik zum Landesbeauftragten für Tierschutz![]() Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 22. August 2013 ist das Gesetz über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände (Tierschutzverbandsklagegesetz – TSVKG) vom 26. Juni 2013 im Saarland rechtskräftig geworden. § 4 TSVKG sieht die Einführung und Etablierung einer/eines ehrenamtlichen Landesbeauftragten für Tierschutz vor. Zum Landesbeauftragten für Tierschutz wird für die Dauer der Wahlperiode eine tierschutzfachlich anerkannte Persönlichkeit durch den Landtag des Saarlandes gewählt und durch die oberste Tierschutzbehörde ernannt. Vorschlagsberechtigt sind die nach § 3 TSVKG anerkannten Vereine, Verbände und Stiftungen sowie die Tierärztekammer des Saarlandes. Anerkannt sind der Deutsche Tierschutzbund, LV Saar e.V. sowie der Verein der Tierversuchsgegner, Menschen für Tierrechte e.V., die Tierschutzstiftung Saar und die Tierärztekammer des Saarlandes. Die Aufgaben des Landesbeauftragten für Tierschutz sind in § 4 Absatz 2 TSVKG festgelegt:
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Meine Internetseite"Tierschutz heißt bei all unseren Entscheidungen: Achtung der Tiere. Diese sollte für jeden, der Tiere liebt, oberstes Motiv für sein Handeln sein."Tierschutzbeauftragter des Saarlandes
Dr. Hans-Friedrich Willimzik
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