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Dorferneuerung und Dorfentwicklung![]() Südwestdeutsches Bauernhaus in Erfweiler-Ehlingen (Bild: MUV)
Die Herausforderungen, die sich an den ländlichen Raum stellen sind vielfältig. Einige Entwicklungen wirken sich bereits seit Jahrzehnten aus, andere vollziehen sich seit längerem, sind aber wie der demographische Wandel oder der Klimawandel erst seit wenigen Jahren ins Bewusstsein der Tagespolitik gedrungen. Als wesentliche aktuelle Herausforderungen für die ländlichen Räume gelten: Von diesen aktuellen Veränderungen sind nahezu alle Lebensbereiche betroffen: Arbeiten, Wohnen, die öffentliche und private Versorgung, der kulturelle Bereich, das kirchliche und soziale Leben, das Vereinswesen etc. Die Dorferneuerung setzt dabei auf die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und die Stärkung der vorhandenen Potentiale. Das bürgerschaftliche Engagement, das Vereins- und Gemeindeleben, der soziale Zusammenhalt und die Dorfkultur werden als wesentliche Triebkräfte für eine eigenständige Entwicklung gefördert. Die Maßnahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung lassen sich nach öffentlichen und privaten Vorhaben unterscheiden. Im öffentlichen Bereich zielt die Förderung auf eine Verbesserung der Infrastrukturausstattung, der Lebensqualität sowie des Umweltzustandes ab. Grundlage für investive Vorhaben im Rahmen der Dorferneuerung ist der Dorfentwicklungsplan. Diese Planung umfasst eine Stärken-Schwächen-Analyse, die Definition eines dorfspezifischen Leitbildes und Aufstellung des Maßnahmenprogrammes zur zielgerichteten Weiterentwicklung des Dorfes. Die Förderung beträgt im Regelfall 55% der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann aber auf 65 bzw. sogar 75% erhöht werden. Im privaten Bereich steht insbesondere der Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz als Teil des ländlichen kulturellen Erbes im Fokus. Hier wird insbesondere die stilgerechte Restaurierung historischer Bauernhäuser gefördert. Die Förderung beträgt hier 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei sich die Förderung nur auf die äußere Gebäudehülle bezieht. Die eingesetzten Fördermittel stammen mindestens zur Hälfte von der Europäischen Union. Hinzu kommen Mittel aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK).
Antragsverfahren: Die benötigten Formulare und weitere Informationen zur Förderung finden Sie unten. |
KontaktMinisterium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat B/4
Michael Burr Ländlicher Raum, Flächenrevitalisierung, ELER-Verwaltungsbehörde
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat B/4
Ellen Petersheim-Miroll Ländlicher Raum, Flächenrevitalisierung, ELER-Verwaltungsbehörde
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