Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
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KreislaufwirtschaftDer Bereich Kreislaufwirtschaft ist für alle Fragen des Abfallrechts zuständig bzw. Ansprechpartner.
Als wichtige Aufgabengebiete sind u. a. zu nennen:
Daneben ist in diesem Bereich die Genehmigungsstelle für nach BImSchG genehmigungsbedürftige Anlagen angesiedelt. Dies betrifft alle Anlagen nach der 4. BImSchV, die im Verfahren V (vereinfachtes Verfahren) und G (förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) zu genehmigen sind.. Das Spektrum dieser Anlagen reicht von der Motocross-Strecke über den Hühnerhof bis zum Steinbruch oder zur Windkraftanlage. |
KontaktLandesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Geschäftsbereich 3 - Natur- und Umweltschutz
Dr. Joachim Sartorius
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