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Hinsehen und Handeln - Notfallpläne für saarländische SchulenIn Fällen von Gewaltausübung besteht für jeden Bürger die Verpflichtung zum „Hinsehen und Handeln“. Jeder Form von Gewalt muss entschieden entgegengetreten werden. Neben der sofortigen Intervention ist vor allem die Prävention ein wichtiges Mittel, um Gewalt zu verhindern.Die vorliegende Handreichung soll dazu beitragen, sich auf Gefahrenlagen in der Schule vorzubereiten und in allen Schulen nachhaltig wirksame Präventionsmaßnahmen zu etablieren. |
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Referat B 3
Annerose Wannemacher
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