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Unabhängiges Datenschutzzentrum SaarlandDie Landesbeauftragte für Datenschutz überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichenVorschriften sowohl bei den öffentlichen Stellen des Saarlandes als auch bei den nicht öffentlichen Stellen, die ihren Sitz im Saarland haben, und sichert hierdurch das Grundrecht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung. Darüber hinaus nimmt sie die Aufgabe der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wahr. Sie wird vom Landtag für die Dauer von sechs Jahren gewählt und ist diesem organisatorisch zugeordnet, aber in ihrer Aufgabenwahrnehmung unabhängig. Über ihre Tätigkeit legt sie dem Landtag und der Landesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vor. Bürgerinnen und Bürger, die der Ansicht sind, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Behörden und Unternehmen im Saarland in ihren Rechten verletzt zu sein oder die ihr Recht auf Informationszugang durch öffentliche Stellen im Saarland als verletzt ansehen, können sich unmittelbar an die Landesbeauftragte wenden. |
KontaktLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Monika Grethel
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