Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
AufgabenFür den Justizbereich organisiert das Ministerium die Angelegenheiten des Verfassungsgerichtshofs und das Recht der Verfassungsgerichtsbarkeit unbeschadet der Zuständigkeiten des Ministerpräsidenten, sowie die Angelegenheiten der bürgerlichen Rechtspflege, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Strafrechtspflege und des Verfahrensrechts der Verwaltungs-, Arbeits-,Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit. Zudem ist es zuständig für die Angelegenheiten der Notarinnen und Notare, der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der Rechtsbeistände. |