Zuständige Stellen für Ausbildungsberufe
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Zuständige Stellen für AusbildungsberufeDie Zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die im Bereich der Öffentlichen Verwaltung angesiedelt sind, nehmen auf dem Gebiet der Berufsausbildung Aufgaben wahr, für die in der gewerblichen Wirtschaft die „Kammern“ (z.B. die Industrie- und Handelskammern beziehungsweise die Handwerkskammern ) zuständig sind.
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