Das Landesverwaltungsamt und andere Auftraggeber veröffentlichen im Internet im Rahmen der Vorbereitung auf die elektronische Vergabeabwicklung (e-Vergabe)
• Ausschreibungsbekanntmachungen und
• die dazu gehörigen Vergabeunterlagen
Die jeweiligen Unterlagen können ohne weitere Kosten oder sonstige Voraussetzungen gelesen und herunter geladen werden.