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Unternehmen fit machen für den grenzüberschreitenden EinsatzFür viele Unternehmen in der Großregion stellt der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Nachbarland eine große Herausforderung dar. Zu schaffen machen ihnen neben der Sprachbarriere unterschiedliche nationale Anforderungen an die Entsendung von Beschäftigten. Um für mehr Klarheit zu sorgen, lud die Task Force Grenzgänger der Großregion (TFG) 2.0 nun gemeinsam mit der IHK zu einer Informationsveranstaltung ein. Über 120 Unternehmerinnen und Unternehmer, darunter auch 25 aus Frankreich, folgten der Einladung und informierten sich am Mittwoch, 18. Oktober, über die jeweiligen Entsendebedingungen im Nachbarland. Erst vor kurzem hatte das französische Parlament ein Ermächtigungsgesetz erlassen, das es der Regierung erlaubt, Ausnahmevorschriften in den französischen Gesetzen über die Entsendung zu erlassen. Gerade für Unternehmen in Grenzregionen könnte so die wiederkehrende und kurzzeitige Entsendung von Beschäftigten erleichtert und Verwaltungsaufwand verringert werden. Hintergrund ist die Entsenderichtlinie. Sie sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind, die arbeitsrechtlichen Mindeststandards des Aufnahmestaates gewährleistet werden.
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