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Information und Kommunikation![]() Für die Information und Kommunikation über EFRE-geförderte Vorhaben gelten seitens der Europäischen Union festgelegte rechtliche Bestimmungen.
Die Verpflichtungen der Zuwendungsempfänger sind in Ziffer 2.2 des Anhangs XII der Allgemeinen Verordnung sowie in der dazugehörigen Durchführungsverordnung genauer bestimmt. Die jeweiligen Texte finden Sie nebenstehend zum Download.
Alle Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Zuwendungsempfängers sollen einen Förderhinweis enthalten, der unter Verwendung des EU-Logos über die Unterstützung des Vorhabens aus EFRE-Mittel informiert. Für Vorhaben, bei denen die Unterstützung mehr als 500.000 Euro beträgt und die die Finanzierung eines materiellen Gegenstands beziehungsweise eines Infrastruktur- oder Bauvorhabens zum Gegenstand haben, gelten besondere Informationsanforderungen (vergleiche Ziffer 2.2 Nr. 4 und 5 Anhang XII).
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