Thema: Naturschutz
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Natura 2000

Zielsetzung von Natura 2000

Die Verbreitung von Lebensräumen, Pflanzen und Tieren aber auch ihre Gefährdung kennen keine politischen Grenzen. Der gemeinsame Schutz von Natur und Umwelt auf internationaler Ebene ist daher unbedingt notwendig. Die Staaten der Europäischen Union haben sich deshalb mit Natura 2000 die Erhaltung der biologischen Vielfalt und damit die Bewahrung des Naturerbes in Europa für zukünftige Generationen zum Ziel gesetzt.

Europäische Grundlagen

Natura 2000 ist eine europäische Naturschutzkonzeption auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979, die 2009 kodifiziert wurde und der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) aus dem Jahr 1992. Diese beiden Richtlinien sind die ersten umfassenden Richtlinien der Europäischen Union im Arten- und Biotopschutz. Aus ihnen erwachsen für die EU-Mitgliedstaaten weitreichende Verpflichtungen, die in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, die biologische Vielfalt Europas zu sichern und den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete zu gewährleisten.

Intention der Gemeinschaft ist hierbei auch eine Vereinheitlichung der Schutzbestimmungen im vereinten Europa.

Nach den Vorgaben der beiden Richtlinien muss jeder Mitgliedstaat Gebiete benennen, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Mit dem Begriff „Erhaltungszustand“ ist dabei nicht allein die Unterschutzstellung von intakten Lebensräumen gemeint, sondern auch die Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen und die Wiederansiedlung von verdrängten Arten.

In Deutschland sind für die Benennung und rechtlichen Sicherung die Bundesländer zuständig.

EG-Vogelschutzrichtlinie

Die EG-Vogelschutzrichtlinie sichert die Erhaltung aller europäischen, wildlebenden Vogelarten der Mitgliedstaaten. Als "europäische" Vogelarten im Sinne der Richtlinie gelten alle Vogelarten, die natürlicherweise in der EU vorkommen. Diese Definition erfasst damit auch gelegentlich auftretende Irrgäste. Die Referenzliste dieser "europäischen Arten" zählt 691 Arten und eine Gattung ohne Aufschlüsselung der einzelnen Arten. Neozoen-Arten, die in der EU als eingebürgert gelten, sind nicht als europäische Arten anzusehen und unterliegen daher auch nicht dem Schutz der Vogelschutzrichtlinie. Europäische Vogelarten und ihre Habitate sind zudem auch außerhalb von Schutzgebieten, aufgrund nationaler Artenschutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, besonders geschützt.

FFH-Richtlinie

Die FFH-Richtlinie schreibt den Schutz von europaweit gefährdeten, natürlichen und naturnahen Lebensräumen (Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse) sowie von Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (Arten von gemeinschaftlichem Interesse) vor.

Derzeit umfasst Anhang I der FFH-Richtlinie insgesamt 231 Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, davon kommen 93 in Deutschland und 32 im Saarland vor.

Mehr als 1000 Arten sind in Anhang II der FFH-Richtlinie als Arten von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, davon sind 281 heimische Tier- und Pflanzenarten in Deutschland und 38 im Saarland angesiedelt.

Im Saarland kommen unter den vorgenannten Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse insgesamt sieben prioritäre Lebensraumtypen und drei prioritäre Tierarten vor.

Nationale Gebietsauswahl

Für das Natura 2000-Netz hat eine systematische, an den Bedürfnissen der Natur ausgerichtete Gebietsauswahl stattgefunden. Die Meldung der Gebiete erfolgte nach fachlichen Gesichtspunkten, politische oder wirtschaftliche Interessen durften bei der Gebietsauswahl nicht berücksichtigt werden. Hierauf aufbauend hat die Landesregierung in den Jahren 2000, 2004 und 2006 Natura 2000-Gebiete über das Bundesumweltministerium an die Europäische Kommission gemeldet. Die Meldung der saarländischen Gebiete ist seit 2006 abgeschlossen.

Um die gesamte Bandbreite der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen, wurde das Gebiet der EU für die Flächenauswahl und die Bewertung der Vorkommen von Arten und Lebensräumen in neun sogenannte biogeografische Regionen unterteilt: atlantische, kontinentale, alpine, mediterrane, boreale, makaronesische, pannonische, Steppen- und die Schwarzmeerregion. Deutschland deckt dabei große Bereiche der atlantischen und kontinentalen sowie einen schmalen Saum der alpinen Region ab. Das Saarland liegt vollständig in der kontinentalen Region und ist aufgrund großflächig vorkommender Magerer Flachland-Mähwiesen sowie naturnaher und reichstrukturierter Buchenwälder naturschutzfachlich besonders wertvoll.

Deutschland hat insgesamt etwa sieben Millionen Hektar als FFH- und Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet. Das entspricht ca. 14 Prozent der terrestrischen Fläche und 41 Prozent der marinen Fläche Deutschlands.

Natura 2000-Gebiete im Saarland

Nach Abschluss dieses Meldeverfahrens wurden im Saarland 118 FFH-Gebiete mit einer Fläche von 26.319 Hektar (10,2 Prozent der Landesfläche) und 41 Vogelschutzgebiete mit 23.680 Hektar (9,2 Prozent der Landesfläche) als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Da diese Gebiete sich teilweise überschneiden, besteht das Netz Natura 2000 im Saarland insgesamt aus 112 Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie 13 vertraglich geschützten Fledermausquartieren, mit einer rechtlich gesicherten Fläche von 30.167 Hektar; das entspricht 11,7 Prozent der Landesfläche.

Dies zeigt, dass das Saarland engagiert am Netz NATURA 2000 mitknüpft. Die große Zahl von Flächen für dieses Schutzgebietssystem macht deutlich, dass wir unsere Verpflichtung zum Schutz des Naturerbes sehr ernst nehmen und dem gemeinsamen Ziel der Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft ein gutes Stück näher gekommen sind.

Nutzungen in Natura 2000-Gebieten

Natura 2000-Gebiete sind keine Totalreservate, die jegliche Nutzung ausschließen. Wirtschaftliche und soziale Nutzungen in den FFH- und Vogelschutzgebieten sind daher möglich, solange sie nicht die Vorkommen der zu schützenden Naturgüter erheblich beeinträchtigen.

Den  „günstigen Erhaltungszustand“ der natürlichen Lebensräume und Arten zu gewährleisten und auch artenreiche, naturnah bewirtschaftete Kulturlandschaften mit einer hohen Artenvielfalt zu erhalten, kann oftmals nur durch eine an den Erhaltungszielen ausgerichtete Landbewirtschaftung erreicht werden.

Darüber hinaus gelten europaweit einheitliche Regelungen zum Umgang mit Planungen, Projekten und Eingriffen inner- und außerhalb eines Natura 2000-Gebietes. Falls diese ein Natura 2000-Gebiet in seinen Erhaltungszielen erheblich beeinträchtigen können, ist eine Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen und ggf. müssen Verluste ausgeglichen oder kompensiert, Eingriffe beschränkt oder gänzlich unterlassen werden.

Managementpläne und Nutzergespräche

Weitere wesentliche Grundlage für die Sicherung von Natura 2000-Gebieten, für die die einzelnen Bundesländer zuständig sind, sind die Managementpläne (MaP). Im Rahmen dieser Fachpläne werden die Lebensraumtypen und Arten der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie erfasst, bewertet und Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie die zugehörigen Maßnahmenempfehlungen erarbeitet, um sie langfristig zu sichern.

Im Saarland werden aktuell die bestehenden Managementpläne überarbeitet und in einem Dialogprozess mit den Landnutzern und den Interessenverbänden aus Landwirtschaft und Naturschutz vorgestellt (Nutzergespräche).

Für die Umsetzung der Vorgaben und die Erreichung der Ziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie stehen verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Monitoring und Nationale Berichtspflicht

Um den Erfolg der Umsetzung von Natura 2000 zu überprüfen, Handlungsbedarf aufzuzeigen und ein zielgerichtetes Management der Gebiete zu gewährleisten, müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßige Bestandserhebungen (Monitoring) der Arten und Lebensräume durchführen. Des Weiteren legen sie der Europäischen Kommission alle sechs Jahre im Rahmen einer Berichtspflicht den Zustand der FFH-Lebensraumtypen und Arten sowie den Zustand der Vogelschutzgebiete und Vogelarten dar (Nationale Berichte). Durch die Monitoringdaten, Verbreitungsdaten, wie Biotopkartierungen und Artenkataster, sowie weitere Berichtsdaten können diese Grundlagendaten aktualisiert und mit den Daten der Vor-Berichte verglichen und bewertet werden.

Voraussetzungen hierfür sind unveränderte Bewertungsmatrices sowie gleiche Bewertungsparameter und -prinzipien. Dementsprechend kommt der Analyse der Veränderungen der Erhaltungszustände der Schutzgüter durch die Ableitung von Entwicklungstrends und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen im aktuellen Bericht eine besondere Bedeutung zu.

Aktuell wurden der Nationale Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie und der Nationale Bericht nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie, die jeweils die Berichtsperiode von 2013 bis 2018 umfassen, 2019 an die EU-Kommission gemeldet.

Weiterführende Informationen

Aktuelle Meldungen

Download und Links

Natura 2000-Gebiete im Saarland

Broschüre Natura 2000-Gebiete Fragen und Antworten zu den europäischen Schutzgebieten

Karte der Natura 2000-Gebiete im Saarland

Interaktive Karte der Natura 2000-Gebiete im Saarland (Geoportal)

Datenbank der deutschen Natura 2000-Gebiete

Bundesamt für Naturschutz (extern)

Ansprechpartner

Referat D/1: Naturschutz, Natura 2000 Management

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken