Justizhauptwachtmeisteranwärter (m/w/d)
(einfacher Justizdienst)
Die Beamten (m/w(/d) des einfachen Justizdienstes (Justizwachtmeister (m/w/d)) erfüllen im Bereich der saarländischen Justiz in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.
Aufgabenbereich - Berufsbild
Justizwachtmeister (m/w/d) werden an Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt.
Sie nehmen im Team wichtige und vielseitige Aufgaben in den Gebäuden wahr. Sie tragen zur Ordnung und Sicherheit nach den jeweiligen Sicherheitskonzepten unter der Wahrnehmung von hoheits- und sitzungspolizeirechtlichen Maßnahmen bei.
Aufgrund eines ständigen Umgangs mit dem Publikum erfordert der Beruf neben einem freundlichen und korrekten Auftreten ein gutes Einfühlungs- und Kommunikationsvermögen. Die Justizwachtmeister (m/w/d) stellen dabei eine wichtige Kontaktstelle zwischen dem Bürger und der Justiz dar.
Während Ihres Dienstes sind sie verpflichtet, entsprechende Dienstkleidung zu tragen.
Sie werden z. B. eingesetzt
- im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
- bei der Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken,
- zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden,
- im Pförtner-, Anmelde- und Fernsprechvermittlungsdienst,
- bei der Vornahme des Postein- und -ausgangs bei den Justizbehörden,
- in der Justizverwaltung (z.B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestandes, Mitarbeit im Büchereidienst).
Einstellungsvoraussetzungen
Zum Vorbereitungsdienst für den einfachen Justizdienst kann zugelassen werden, wer nach Absolvierung eines Auswahlverfahrens:
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
- den Hauptschulabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand besitzt,
- die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung, als Schwerbehinderter (m/w/d) das für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche Mindestmaß körperlicher Rüstigkeit nachweist.
Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Justizwachtmeister (m/w/d) ergeben sich aus der Verordnung über die Ausbildung der Beamten und Beamtinnen der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes - AOJ JW - vom 1. April 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2000 (Amtsbl. S. 506, 576), geändert durch die Verordnung vom 23. April 2018 (Amtsbl. I S. 249). Diese kann unten als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
Bewerbungsverfahren
Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst richten sich individuell nach dem aktuellen Personalbedarf und erfolgen nicht zu vorher bereits festgelegten regelmäßigen Einstellungsterminen.
Bewerbungen werden daher erst entgegengenommen, wenn eine entsprechende Stellenausschreibung erfolgt.
Dem Bewerbungsschreiben sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, insbesondere das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein Zeugnis über eine entsprechende Schulbildung sowie Zeugnisse über die Beschäftigung seit der Schulentlassung (insbesondere Prüfungszeugnisse über bereits abgeschlossene Berufsausbildungen) beizufügen.
Es wird gebeten, die Bewerbungen nicht in Klarsichthüllen u.Ä. vorzulegen.
Bewerbungen sind an das
Ministerium der Justiz
Referat A 2
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken,
zu richten.
Ausbildungsverlauf
Der Vorbereitungsdienst als Justizhauptwachtmeisteranwärter (m/w/d) dauert insgesamt 6 Monate und ist wie folgt strukturiert:
- 3-wöchiger fachtheoretischen Lehrgang beim Saarländischen Oberlandesgericht in Saarbrücken
- praktische Ausbildung bei verschiedenen Justizbehörden im Saarland (insbesondere beim Amtsgericht und Landgericht in Saarbrücken)
- verschiedene Hospitationen.
Anwärterbezüge
Während der gesamten Ausbildungsdauer erhalten Sie als Beamter auf Widerruf (m/w/d) monatlich Anwärterbezüge. Diese betragen derzeit 1.103,45 EURO. Im Krankheitsfall erhalten Sie anteilig Beihilfeleistungen zu Ihrer (in der Regel privaten) Krankenversicherung.
Karriere
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizhauptwachtmeister (m/w/d) in Besoldungsgruppe A 4. Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich zum Ersten Justizhauptwachtmeister (m/w/d) in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6. Bei entsprechender Eignung ist ein Aufstieg in die Laufbahn des mittleren Justizdienstes möglich.
Kontakt
Ministerium der Justiz
Personalabteilung - Ausbildung Gerichte und Staatsanwaltschaften
Tel.: (0681) 501-5216 bzw. (0681) 501-5411
E-Mail: poststelle@justiz.saarland.de