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Interreg B Nordwesteuropa

Was ist Interreg Nordwesteuropa?

Das Gebiet Nordwesteuropa umfasst mit Irland, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, der Schweiz und einigen Regionen in Frankreich und Deutschland ein dicht besiedeltes, insbesondere städtisches Gebiet, das sich durch seine Wirtschaftsstärke und daher auch durch seine Dynamik auszeichnet. Daraus ergeben sich sowohl Stärken als auch besondere Herausforderungen, denen Akteure im Rahmen des Programms Interreg Nordwesteuropa gemeinsam besser begegnen können. Durch das Programm sollen sie die Möglichkeit erhalten, in Austausch und Zusammenarbeit gemeinsam zur Entwicklung des Gebietes beizutragen. Infolge des Brexit ist Großbritannien ab der Förderperiode 2021-2027 zum ersten Mal nicht mehr in die Umsetzung des Programms einbezogen.

Aktuell läuft der 5. Projektaufruf noch bis zum 16. Januar 2025 (12:00 Uhr).

Rückblick auf die Förderperiode 2014-2020

Im ausgelaufenen Programm Interreg Nordwesteuropa konnten durch die Beteiligung von über 1.000 Projektpartnern erfolgreich 102 Kooperationsprojekte umgesetzt werden, die die Regionen Nordwesteuropas in den Bereichen Innovationen, Reduzierung des CO2-Ausstoßes und der Material- und Ressourceneffizienz bereichert und vorangebracht haben. Zur Umsetzung der Vorhaben sind von der Europäischen Union insgesamt 376 Mio. Euro an Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgezahlt worden.


Das Programm Interreg Nordwesteuropa 2021-2027

Interreg NWE Priorities Interreg NWE Priorities
Foto: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Im Programm der Förderperiode 2021-2027 stehen EFRE-Mittel i.H.v. 310 Mio. Euro zur Verfügung, um Kooperationen in fünf politischen Ziele zu fördern, die die Förderschwerpunkte des Programms bilden. Sie untergliedern sich jeweils in spezifische Förderthemen, in denen Projektpartnerschaften konkrete Aktionen umsetzen und hierfür eine Förderung i.H.v. maximal 60% der Gesamtkosten beantragen können. Die Themen ordnen sich dabei dem Leitgedanken eines grünen, intelligenten und gerechten Wandels in Nordwesteuropa unter:

Intelligente Klima- und Umweltresilienz für Nordwesteuropa-Gebiete

  • Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
  • Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung ökosystembasierter Ansätze

Intelligente und gerechte Energiewende

  • Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Förderung erneuerbarer Energien gemäß der Richtlinien (EU) 2018/2001, einschließlich der darin festgelegten Nachhaltigkeitskriterien

Übergang zu einer ortsbezogenen Kreislaufwirtschaft

  • Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft

Verbesserung der territorialen Resilienz in Nordwesteuropa durch Innovationen und intelligente Transformation

  • Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien

Inklusives Nordwesteuropa

  • Verbesserung der Effektivität und des inklusiven Charakters der Arbeitsmärkte und des Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen durch Entwicklung sozialer Infrastruktur und Förderung der Sozialwirtschaft
  • Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Resilienz von Gesundheitssystemen, sowie Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zur Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft
  • Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Eingliederung und die soziale Innovation spielen

Die Projekte, die sich um eine Förderung bewerben, sollen diese Themen über bestimmte Projekt- und Aktionstypen umsetzen: Dabei handelt es sich um die Ausarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Strategien oder Aktionspläne, um Pilotaktionen zum Austesten von Werkzeugen oder zur Übertragung von Best-Practice-Beispielen auf andere Gebiete oder auch um gemeinsame Maßnahmen zur Sensibilisierung und zum Kapazitätsaufbau. Damit setzt das neue Programm Interreg Nordwesteuropa den Fokus insbesondere auf die Weitergabe, die Weiterentwicklung und die gebietsbezogene Anwendung erfolgreicher Lösungen, die bereits ausfindig gemacht werden können.

Interessierte Antragssteller können das Kooperationsprogramms und die Fördermaßnahmen des Programms auf der offiziellen Programm-Homepage einsehen.

Wer ist antragsberechtigt?

Um eine Förderung können sich privatrechtliche und öffentliche Organisationen bewerben.

Projekte sollten von einer breit aufgestellten Partnerschaft getragen werden, die möglichst viele Akteure aus vier unterschiedlichen Bereichen vereint:

  • Verwaltung: Nationale, regionale oder lokale Behörden, öffentliche oder halböffentliche Organisationen, EVTZ, staatliche Agenturen
  • Bildung & Forschung: Universitäten, Hochschulen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen, Schulen, Ausbildungszentren
  • Wirtschaft: Kleine und mittelständische Unternehmen, Wirtschaftsförderungsgesellschaften
  • Gesellschaft: Branchenverbände, Bürgerinitiativen, Interessenvertreter, Nichtregierungsorganisationen

Antragsstellung

Projektpartnerschaften, die mir ihren grenzüberschreitenden Projekten zur Erreichung der Programmziele beitragen, können sich um eine anteilige EFRE-Förderung i.H.v. 60% der Projektkosten bewerben. Die Antragsstellung erfolgt in 2 Etappen zunächst mit einem Kurzantrag und - nach einer positiven Entscheidung über diesen Kurzantrag - durch Vorlage eines ausführlichen Langantrags. Die Vorlage der Kurzanträge erfolgt ausschließlich in englischer Sprache. Die Anträge sind digital über das Programmportal JEMS und innerhalb zeitlich festgelegter Projektaufrufe einzureichen.

Der 5. Projektaufruf des Programms findet bis zum 16. Januar 2024 (12:00 Uhr) statt.

Das Programmhandbuch mit allen Informationen zum Antragsverfahren kann ebenfalls auf der offiziellen Programm-Homepage eingesehen werden. Dort finden Sie auch die Ankündigung von Informationsveranstaltungen, die in Vorbereitung des nächsten Projektaufrufes organisiert werden.

Bundesprogramm transnationale Zusammenarbeit

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat trägt mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung das Bundesprogramm transnationale Zusammenarbeit. Hierüber können sich interessierte deutsche Antragssteller bei der Vorbereitung eines Kooperationsprojektes und bei der Antragsstellung im Programm Interreg Nordwesteuropa in der Rolle des Lead Partners um eine Förderung bewerben. Aber auch bei der Umsetzung eines Kooperationsprojektes - zur anteiligen Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils neben der europäischen EFRE-Förderung - oder zur Verstetigung eines Kooperationsprojektes bzw. der Vertiefung besonders interessanter Projektergebnisse können Fördermittel aus dem Bundesprogramm beantragt werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf dem deutschen Informationsportal zur transnationalen Zusammenarbeit.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sie haben eine Projektidee, die Sie gerne diskutieren möchten oder haben Fragen zum Antragsverfahren? Dann kontaktieren Sie gerne die deutsche Kontaktstelle des Programms.

Für weitere Fragen zum Programm oder der transnationalen Zusammenarbeit im Allgemeinen steht Ihnen gerne die Ansprechpartnerin in der Staatskanzlei des Saarlandes zur Verfügung!

Margriet Zieder-Ripplinger

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken