Materialien für Projektträger
Projektträger von ESF+ geförderten Vorhaben im Saarland finden hier Informationen über Vorgaben zur Sichtbarmachung der ESF+-Förderung sowie grafische Vorlagen für die Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit.
Für die Information und Kommunikation über ESF+ geförderte Vorhaben gelten seitens der Europäischen Union festgelegte rechtliche Bestimmungen. Der Mehrwert des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) soll durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sichtbar gemacht werden. Bei allen Darstellungen und Veröffentlichungen von ESF+ geförderten Projekten ist darauf zu achten, dass auf die Förderung in angemessener Form hingewiesen wird. Bürgerinnen und Bürger sollen wahrnehmen, welche Projekte in ihrer Umgebung durch EU-Mittel unterstützt werden und welche Errungenschaften dadurch möglich sind.
Grafische Vorlagen zum Download
Logos
Alle Informationsmaßnahmen (z.B. Webseiten, Broschüren, Präsentationen, Pressemeldungen, Teilnahmebescheinigungen) des geförderten Projektes müssen Hinweise auf die finanzielle Förderung durch den ESF+ und das jeweilige Landesministerium durch Verwendung der entsprechenden Logos enthalten. Verpflichtend sind das EU-Logo und das Logo des fachlich zuständigen Landesministeriums darzustellen. Das Logo "ESF im Saarland" kann als Verweis auf die Förderregion dort eingesetzt werden, wo die Gestaltung es zulässt.
EU-Logo für die FP 2021-2027 - EPS
EU-Logo für die FP 2021-2027 - JPG
ESF-Saarland-Logo für die FP 2021-2027
MASFG-Logo für die FP 2021-2027 - EPS
MASFG-Logo für die FP 2021-2027 - JPG
Arbeitshilfen zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit zum Download
Leitfaden zu den Informationspflichten
Mit der EU-Förderung sind einige Publizitätspflichten verbunden. Als Hilfestellung und Unterstützung für die Begünstigten haben wir einen Leitfaden zu den Informations- und Kommunikationsvorschriften für den ESF+ im Saarland entwickelt.
Leitfaden zu den Publizitätspflichten ESF+ für die FP 2021-2027
Merkblatt zur Achtung der Charta der Grundrechte (GRC) der Europäischen Union für den ESF+
EU-Verordnungen zu den Informationspflichten
Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 | Anhang IX