Materialien für Projektträger
Projektträger von ESF-geförderten Vorhaben im Saarland finden hier Informationen über Vorgaben zur Sichtbarmachung der ESF-Förderung sowie graphische Vorlagen für die Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit.
Für die Information und Kommunikation über ESF-geförderte Vorhaben gelten seitens der Europäischen Union festgelegte rechtliche Bestimmungen. Der Mehrwert des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sichtbar gemacht werden. Bei allen Darstellungen und Veröffentlichungen von ESF-geförderten Projekten ist darauf zu achten, dass auf die Förderung des Europäischen Sozialfonds in angemessener Form hingewiesen wird. Bürgerinnen und Bürger sollen wahrnehmen, welche Projekte in ihrer Umgebung durch EU-Mittel unterstützt werden und welche Errungenschaften dadurch möglich sind.
Grafische Vorlagen zum Download
Logos
Alle Informationsmaßnahmen (z.B. Webseiten, Broschüren, Präsentationen, Pressemeldungen, Teilnahmebescheinigungen) des geförderten Projektes müssen Hinweise auf die finanzielle Förderung durch den ESF und das jeweilige Landesministerium durch Verwendung der entsprechenden Logos enthalten. Verpflichtend sind das EU-ESF-Logo und das Logo des fachlich zuständigen Landesministeriums darzustellen. Das Logo des ESF im Saarland kann als Verweis auf die Förderregion dort eingesetzt werden, wo die Gestaltung es zulässt.
Logo ESF Saarland im jpg-Format
MASFG-Logo für die FP 2021-2027 - EPS
MASFG-Logo für die FP 2021-2027 - JPG
Förderplakat
Während der Durchführung eines ESF-Projekts sind Projektträger dazu verpflichtet, ein Plakat in der Mindestgröße A3 mit dem Hinweis auf die Förderung durch den ESF an einer gut sichtbaren Stelle des Projektortes, z.B. im Eingangsbereich des Gebäudes, anzubringen. Gedruckte Exemplare in hochwertiger Qualität erhalten Sie auf Anfrage.
Arbeitshilfen zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit zum Download
Leitfaden zu den Informationspflichten
Ausführlicher Leitfaden mit Hinweisen zu den Informations- und Publizitätspflichten ESF-geförderter Projekte und rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union.
Publizitätsvorgaben auf einen Blick
Zusammenfassung der Informations- und Publizitätspflichten ESF-geförderter Projekte mit Hinweisen zur technischen Verwendung der hier bereit gestellten Vorlagen. Um in allen Einzelheiten über die Publizitätsvorgaben und rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union informiert zu sein, beachten Sie bitte auch den ausführlichen Leitfaden.
EU-Verordnungen zu den Informationspflichten
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 | Anhang XII Nr. 2.2: Aufgaben der Begünstigten bei der Information und Kommunikation über die Unterstützung aus den Fonds
Allgemeine Verordnung 2014-2020: VO (EU) NR. 1303/2013
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 | Artikel 4 und Anhang II: Regelungen zur Darstellung des EU-Emblems und zum Hinweis auf den Fonds