Thema: Corona
ÖPNV

Richtlinie zur Förderung des Einbaus eines Trennschutzes im ÖPNV

zwischen Fahrer und Fahrgästen in ÖPNV-Fahrzeugen im Linienverkehr im Saarland als Schutzmaßnahme gegen die Corona-Pandemie (Richtlinie NMOB-Trennschutz)

Die Landesregierung stellt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) Gelder zur Förderung des Einbaus von Schutzvorrichtungen in ÖPNV- Fahrzeugen zur Verfügung, damit dort ein bestmöglicher virensicherer Infektionsschutz gewährleistet ist. Hierdurch soll die Sicherheit des Fahrers und der Fahrgäste beim Ticketverkauf erhöht werden. Förderfähig ist die erforderliche Nachrüstung einer dauerhaft fest im Fahrzeug eingebauten Trenneinrichtung zwischen dem Fahrer und den Fahrgästen in ÖPNV-Fahrzeugen im Linienverkehr im Saarland.

Die Richtlinie ist am 1.Juni 2020 in Kraft getreten und wird am 31. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt.

Die Zuwendungsanträge in digitaler und schriftlicher Form sind an folgende Bewilligungsbehörde zu richten:

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat D/6: Genehmigung nach PBefG und ÖPNV-Förderung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken

Ansprechpartner

P. Fernandez-Hoffmann
Referat D/6: Genehmigung nach PBefG und ÖPNV-Förderung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken