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Unternehmen und Unternehmensverbünde, Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen April 2020 und August 2020 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, konnten Überbrückungshilfe 2 erhalten.
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Unternehmen und Unternehmensverbünde bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens …
Mit der Überbrückungshilfe III Plus wurden Unternehmen, Unternehmensverbünde, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 unterstützt. Die Bedingungen entsprachen denjenigen der Überbrückungshilfe III.
Mit der Überbrückungshilfe IV wurden Unternehmen, Unternehmensverbünde, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 unterstützt. Die Bedingungen entsprachen denjenigen der Überbrückungshilfe III.