| Arbeit, Arbeitsmarkt

Hotline für (Solo-) Selbstständige

Von den anhaltenden Auswirkungen von COVID19 auf den Arbeitsmarkt ist die Gruppe der Selbständigen und Künstler besonders betroffen. Die Regelungen für das Kurzarbeitergeld greifen bei diesem Personenkreis nicht und Soforthilfeprogramme - sofern vorhanden -  decken nur die Betriebsausgaben.

Die Existenzsicherung kann jedoch über Leistungen nach dem SGB II erfolgen. Um möglichen „Hemmschwellen“ bei der Antragstellung entgegenzuwirken und notwendige Informationen zu geben, wurde hierfür eine Hotline bei der Bundesagentur für Arbeit ab dem 9.November eingerichtet.

Die Kunden erreichen die Hotline von Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr unter der Servicerufnummer 0800 / 4555521.

 

Die Hotline informiert grundsätzlich zu folgenden Themen:

  • Werden Hilfen für die Aufrechterhaltung des Betriebs oder
  • für den Lebensunterhalt benötigt?

Aufrechterhaltung des Betriebs:

  • Es wird grundsätzlich über die Förderleistung des Bundes und der Länder informiert und die jeweilige Anlaufstelle zur Leistungsbeantragung benannt.

Hilfen für den Lebensunterhalt:

  • Entgegennahme der persönlichen Daten, damit den Anrufern keine Nachteile entstehen (Fristwahrung)
  • Downloadmöglichkeit bzw. Zusendung der Antragsunterlagen
  • Abklärung welche weiteren Unterlagen benötigt werden
  • Information zur Sozialversicherung (z.B.: Kostenübernahme private KV/freiwillige KV)
  • Vorgehen Antragsabgabe
  • Klärung weiterer Fragen
  • Zuständigkeitsinformation für die tatsächliche Antragsabgabe (incl. Uploadfunktion) und für Fragen im laufenden Bezug