Berichtigung der Verkündung der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Vom 11. Juni 2021
Berichtigungen der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Verordnungsbegründung vom 10. Juni 2021
1.
Die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 10. Juni 2021 (Amtsbl. I S. 1568) ist wie folgt
zu berichtigen:
§ 2 Absatz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
„4. bei öffentlichen Veranstaltungen nach
§ 6 Absätze 2 und 3 und bei Veranstaltungen nach
§ 6 Absatz 5 Satz 2 alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer,“
2.
In der Verordnungsbegründung, Amtsbl. I S. 1595,
wird im sechsten Abschnitt, der erste Satz wie folgt gefasst:
„Geeignete, kontaktfreie Angebote zur kulturellen Betätigung im Innen- und Außenbereich
durch darauf ausgerichtete Einrichtungen,
insbesondere auch Chorproben und die Nutzung von Blasinstrumenten
im Probebetrieb mit ausreichendem Abstand,
sind zulässig.“
Saarbrücken, den 11. Juni 2021
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie
Im Auftrag
Seelmann
Amtliche Texte im Amtsblatt vom 11 Juni 2021
Berichtigung der Verkündung der Verordnung mit Begründung im Amtsblatt vom 11. Juni 2021