Thema: Corona
| Wirtschaft, Tourismusförderung

Richtlinie Sonderkonjunkturprogramm im Gastgewerbe

Um den Unternehmen im Gastgewerbe nach den Corona-Soforthilfen sowie den unterstützenden Überbrückungshilfen des Bundes und des Landes eine Perspektive zu geben und zukunftssichernde Investitionen, insbesondere in den Wachstumssegmenten Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu ermöglichen, stellt das Land als ergänzendes Programm zu den Maßnahmen des Bundes zur Stabilisierung des Gastgewerbes Mittel von insgesamt 3 Mio. Euro an Landesmitteln für die Jahre 2020 bis 2023 zur Verfügung. Zusätzlich zu den 3 Mio. Euro Landesmitteln stellt die Europäische Union 4,2 Mio. Euro an REACT- EU-Mitteln für die Jahre 2021 bis 2023 zur Verfügung. Die Laufzeit des ursprünglich bis Dezember 2021 laufenden Programmes wurde wegen der anhaltenden pandemischen Lage bis zum 30.06.2023 verlängert.

Stand: 22.09.2022