Berichtigung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 11.06.21
Die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 11. Juni 2021 (Amtsbl. I S. 1569, 1595) ist wie folgt zu berichtigen:
1.
§ 2 Absatz 2 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
„4. bei öffentlichen Veranstaltungen nach
§ 6 Absätze2 und 3 und bei Veranstaltungen nach
§ 6 Absatz 5 Satz 2 alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer,“
2.
In der Verordnungsbegründung, Amtsbl. I S. 1595,
wird im sechsten Abschnitt, der erste Satz wie folgt gefasst:
„Geeignete, kontaktfreie Angebote zur kulturellen Betätigung im Innen- und Außenbereich
durch darauf ausgerichtete Einrichtungen,
insbesondere auch Chorproben und die Nutzung von Blasinstrumenten im Probebetrieb
mit ausreichendem Abstand,
sind zulässig.“