Bußgeldkatalog gültig ab dem 6. April 2021 bei gesteigertem Infektionsgeschehen
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des sogenannten Saarland-Modells ab dem 6. April 2021 bei gesteigertem Infektionsgeschehen.
Ein gesteigertes Infektionsgeschehen wird durch die Entscheidung des Ministerrates beziehungsweise des Gesundheitsministeriums festgestellt.