Thema: Corona
| Coronavirus, Gesundheit, Medizin und Arzneimittel

FAQ's zur Testung

Fragen und Antworten zu den Schnelltests im Saarland

FAQ's zu den Schnelltestzentren der Landesregierung

Die Testzentren der saarländischen Landesregierung haben mit Ablauf des 28.02.2023 ihren Betrieb eingestellt.

Antigen-Selbsttests asymptomatischer Personen vor Besuch von Veranstaltungen sowie vor Kontakt mit Risikopersonen können aber zusätzliche Sicherheit im Alltag geben. Die Testung ist insbesondere da sinnvoll, wo sich Menschen möglicherweise ohne Maske begegnen – etwa bei einem privaten Besuch oder einer Feier. Antigen-Selbsttests sind mittlerweile kostengünstig auf dem Markt verfügbar und können einfach zu Hause durchgeführt werden.“

FAQ's zur aktualisierten Testverordnung des Bundes - Oktober 2022

Hinweis: Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums

Wesentliche Teile der Testverordnung des Bundes sind mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft getreten.

Hierdurch gibt es seit dem 1. März für asymptomatische Personen keine Möglichkeit mehr, sich kostenfrei testen zu lassen.

Auch die privaten Teststellen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Einrichtungen des Gesundheitswesens sind von dem Wegfall der präventiven Testmöglichkeit betroffen. Teststellen und die genannten Einrichtungen dürfen seit dem 1. März keine Testungen mehr anbieten, die über die Testverordnung des Bundes refinanziert sind. Testungen, die ab dem 1. März 2023 an asymptomatischen Personen durchgeführt werden, können nicht mehr auf Grundlage der Testverordnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden.

Stand:  28.02.2023