Informationen zur digitalen Einreiseanmeldung
Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19.
Zur Entlastung der Gesundheitsämter und zur Unterstützung der bestehenden Prozesse der Quarantäneüberwachung hat die Bundesregierung die digitale Einreiseanmeldung entwickelt, welche die bisherige papierbasierte Erfassung und Verarbeitung ersetzt. Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen ab sofort die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
Folgende Personengruppen müssen keine Einreiseanmeldung durchführen:
- Personen, die durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
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Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen,
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Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen,
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bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren,
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Personen, die als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Bitte beachten Sie:
Nach einem Aufenthalt in einer Region mit einem besonders hohen Risiko für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund besonders hoher Fallzahlen (Hochinzidenz-Gebiet) gilt keine Ausnahme für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren. Alle übrigen oben genannten Ausnahmen sind anwendbar.
Nach einem Aufenthalt in einer Region mit einem besonders hohen Risiko aufgrund des verbreiteten Auftretens von bestimmten Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 (Virusvarianten-Gebiet) gelten keine Ausnahmen. Sie müssen dann stets die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen, wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben.
Für weitere Informationen und für die Downloads der Merkblätter und Ersatzmitteilungen in mehreren Sprachen besuchen Sie die Webseite des Bundesministerium für Gesundheit.