Welche Maskenregelungen gelten im Alten- oder Pflegeheim?
Für den Zutritt zu Krankenhäusern und voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen gilt ausnahmslos sowohl eine Testpflicht als auch eine FFP2-Maskenpflicht. Das betrifft auch Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei Dienstleistern, die vergleichbare Leistungen erbringen, während ihrer Tätigkeit.