Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Kinder schützen & ihre Rechte stärken
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt. Leider ist das nicht selbstverständlich. Wir haben das erste Kinderschutzgesetz im Saarland gemacht. Es ist bundesweit vorbildlich, die zuständige Bundeskoordinierungsstelle sprach von einem „Leuchtturmgesetz“. So wurde der erste unabhängige Kinderschutzbeauftragte des Saarlandes installiert.
Es wurden Strukturen zur Bekämpfung von Gewalt weiterentwickelt und auf alle Lebensbereiche ausgerichtet. Die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen wurde gestärkt und Schutzkonzepte etabliert. Außerdem hat die Landesregierung innovative Maßnahmen für Prävention und Intervention nicht nur finanziell flankiert, z.B. mit der Gründung des Childhood-Hauses im Saarland oder dem Kompetenzzentrum Kinderschutz.
Mit dem Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz (SJMBG) beteiligt die Landesregierung Kinder und Jugendliche verbindlich an Entscheidungen in ihrem Lebensumfeld. Das gab es im Saarland noch nie und die Beteiligungsmöglichkeiten sind bundesweit einzigartig – vom kleinsten Dorf bis zur Landesebene. Kommunen müssen junge Menschen beteiligen und jährlich einen Rechenschaftsbericht darüber ablegen.
Auf Landesebene wird ein Beteiligungsverfahren vorgeschrieben und Gesetze müssen sich dem „Jugend-Check“ stellen. Die Fachstelle „Jugendbeteiligung“ wird Land und Kommunen beraten. Mit dem „Fonds für junge Ideen“ fördert das Land künftig Projekte, über die die jungen Menschen selbst entscheiden!