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Rechnungshof des Saarlandes

Der Rechnungshof ist das oberste Organ der staatlichen Finanzkontrolle im Saarland und hat seinen Sitz in Saarbrücken.

Er ist eine oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Das bedeutet, dass der Rechnungshof unabhängig ist von Parlament und Landesregierung.
Auftrag und Rechtsstellung des Rechnungshofes sind in der Verfassung des Saarlandes, in der Landeshaushaltsordnung, im Rechnungshofgesetz sowie im Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes geregelt. Aufgaben: Der Rechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe. Auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen kann der Rechnungshof den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien beraten. Über die wichtigsten Ergebnisse seiner Prüfungen berichtet der Rechnungshof jährlich dem Landtag und der Landesregierung in Form von Jahresberichten.