Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Max Ophüls – Kinokarten zum Eröffnungsfilm"
Die Staatskanzlei des Saarlandes veranstaltet ein Gewinnspiel in ihren Social-Media-Kanälen auf den Plattformen „Facebook“ und „Instagram“. Es wird ausgerichtet von Staatskanzlei, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Max Ophüls – Kinokarten zum Eröffnungsfilm “.
Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 11.01.2022, 16:00 Uhr bis zum 14.01.2022, 12:00 Uhr statt.
Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer (m/w/d) verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.
Gewinne
Es gibt folgenden Preis zu gewinnen:
2x2 Karten für den Max Ophüls Eröffnungsfilm: EVERYTHING WILL CHANGE.
Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Staatskanzlei des Saarlandes. Für die Distribution des Gewinnes ist das Filmfestival Max Ophüls Preis gGmbH zuständig.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater der Staatskanzlei und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren.
Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.
Spielverlauf
Das Gewinnspiel wird während des Gewinnspielzeitraums auf der Instagram- und Facebook-Seite „saarland.de“ veröffentlicht sein.
Das Gewinnspiel beginnt am 11.01.2022, 16:00 Uhr.
Teilnahmeschluss ist der 14.12.2022, 12:00 Uhr.
Um teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Teilnehmer (m/w/d) muss den Instagram / Facebook Beitrag zum Gewinnspiel liken
- Den Beitrag Kommentieren und schreiben welchen Film/Filme aus dem Max Ophüls Programm er/sie noch gerne sehen möchte.
Unter allen Personen, die diese Bedingungen erfüllen werden 2 Personen ausgelost.
Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende E-Mail-Adressen werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitpunkt des Absendens des Kommentars unter entsprechende Beitrag auf Instagram und/oder Facebook.
Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrfache Teilnahme pro Person ist nicht zulässig.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmers oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.
Gewinnermittlung
Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch einen Zufallsalgorithmus seitens des der Filmfestival Max Ophüls Preis gGmbH.
Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden jeweils nach Ablauf des Gewinnspiels innerhalb eines Tages zum Teilnahmeschluss des jeweiligen Gewinnspiels per Direkt Message (des jeweiligen Social Media Accounts) über den Gewinn informiert. Der Gewinner muss auf die Gewinnbenachrichtigung antworten und die Annahme des Gewinns in Textform innerhalb von 12h erklären. Sollte eine Kontaktierung mittels persönlicher Nachricht nicht möglich sein wird neu ausgelost.
Gewinnabwicklung
Der Gewinner erhält sein Gewinn per online Code.
Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Teilnahmeausschluss
Die Staatskanzlei ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Formulars oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen insbesondere Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern der Staatskanzlei, Filmfestival Max Ophüls Preis gGmbH oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist die Staatskanzlei und die Filmfestival Max Ophüls Preis gGmbH auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurück zu fordern. Die Staatskanzlei behält sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer Teilnahme auszuschließen. Von diesem Recht wird die Staatskanzlei insbesondere dann Gebrauch machen, wenn der Teilnehmer den Programmablauf nachhaltig stört oder rechts- oder sittenwidriges Gedankengut im Rahmen des Gewinnspiels zum Ausdruck bringt. Ein Gewinn wird in diesem Fall nicht ausgezahlt bzw. ausgehändigt, auch wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesem Fall wird ein anderer Gewinner ausgelost.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung unter Datenschutzhinweise des Gewinnspiels.
Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
Die Staatskanzlei ist berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
- ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
- wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
- oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.
Haftung
Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen die der Staatskanzlei in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Die Haftung der Staatskanzlei ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der Staatskanzlei, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei. Soweit die Haftung der Staatskanzlei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei.
Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Staatskanzlei bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Staatskanzlei oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Staatskanzlei beruhen, haftet die Staatskanzlei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).
Erstellt durch: © DURY LEGAL Rechtsanwälte – www.dury.de im Auftrag von Saaris e.V. – redaktionell angepasst am 10.01.2022