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Organspende

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Im Dienste der Organspende

Das SHG Klinikum Merzig wurde für sein konsequentes Engagement für die Organspende in den vergangenen zehn Jahren ausgezeichnet. mehr »
Am Tag der Organspende (5. Juni) warben das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz mit den Vereinen Junge Nierenkranke e.V. und Niere Saar e.V. für eine breitere Akzeptanz von Organspende.
Rund 70.000 Menschen leben in Deutschland mit Hilfe einer künstlichen Niere. 8.000 von ihnen stehen auf der Warteliste für eine Nierentransplantation.

Jährlich sterben in Deutschland rund 1.000 Patienten auf der Warteliste für ein Organ, Nierenpatienten warten durchschnittlich fünf bis sechs Jahre auf eine Transplantation. Insgesamt warten derzeit in Deutschland rund 12.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan.

2.500 Menschen, darunter auch Kinder und Jugendliche, erleiden jährlich das Endstadium schwerster Pankreas-, Leber-, Herz- oder Lungenerkrankungen. Ihr Leben kann nur mit Hilfe einer Organtransplantation gerettet werden, zumal es eine langfristige Ersatztherapie wie die Dialyse für andere Organerkrankungen nicht gibt.

Mit einem Organspendeausweis können Sie einer Organentnahme nach dem Tod zustimmen, ihr widersprechen, die Zustimmung auf bestimmte Organe beschränken und die Entscheidung auf Angehörige oder Personen Ihres Vertrauens übertragen. Ihre persönlichen Daten werden nicht registriert, so dass Sie Ihre Entscheidung jederzeit ändern können, indem Sie einen neuen Ausweis ausfüllen.

Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, bevor eine Entnahme von Organen möglich ist. Zum einen muss der Tod des Spenders nach den Richtlinien der Bundesärztekammer nachgewiesen sein. Die Diagnose Hirntod bedeutet der unumkehrbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm und ist damit das sichere innere Todeszeichen. Die Untersuchungen erfolgen durch zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander. Beide Ärzte dürfen darüber hinaus weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Zweitens muss für die Entnahme eine Einwilligung vorliegen, entweder in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verstorbenen (Organspendeausweis), oder indem eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Person oder die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen.

Wer Organe spenden möchte, sollte seine Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentieren und mit seinen Angehörigen darüber sprechen.

Gründe, über Organspende nachzudenken:

  • Organspende rettet Leben: Jeder Organspender kann nach seinem Tod schwer kranken Menschen die Chance auf ein neues Leben geben.
  • Organspende geht jeden etwas an: Jeder kann durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich in die Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu sein.
  • Aus Fürsorge gegenüber den Angehörigen. Im Falle eines Hirntods müssen diese in einer schwierigen Situation nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Deshalb ist es wichtig, die Familie über die eigene Entscheidung zur Organspende zu informieren.
  • Die Transplantationsmedizin gehört heute zum Standard der medizinischen Versorgung. Mit einem gespendeten Organe kann der Empfänger ein fast normales Leben führen.

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