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Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe

Das Förderprogramm „Mittelstandsprogramm zur Stärkung der Nachhaltigkeit im Gastgewerbe“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen des saarländischen Gastgewerbes mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027.

Ziel des Förderprogramms ist die Stabilisierung des Gastgewerbes durch Steigerung der Nachhaltigkeit, Modernisierung der Betriebe sowie die Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, um die Unternehmen vor dem Hintergrund der beschleunigten und verteuerten Transformation der Saarwirtschaft zukunftssicher aufzustellen und den Mittelstand zu stärken.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ab Freitag, 30.05.2025 über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI unter https://fmi.saarland.de/nfmi/#/login (nach erfolgter Registrierung) möglich. Der Antragstellung vorgeschaltet ist ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH (Trierer Straße 10, 66111 Saarbrücken, Tel: 0681 92720-28, qm@tz-s.de ), in dessen Rahmen das Fördervorhaben hinsichtlich Nachhaltigkeit geprüft wird.

Unter „Publikationen“ finden Sie einen Benutzerleitfaden für die Nutzung des Fördermittelportals.

Programmstruktur

  • Fördersätze: Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Netto-Ausgaben.
  • Investitionsgrenzen: 25.000,00 Euro netto Mindestinvestition, 600.000,00 Euro netto förderfähige Höchstinvestition
  • Maximale Zuwendungshöhe: 300.000,00 Euro (Höchstförderbetrag)
  • Beihilferechtliche Grundlage: De-minimis Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Der Gesamtbetrag der einem einzigen Empfänger von einem Mitgliedstaat gewährten „De-minimis-Beihilfen“ darf in einem Zeitraum von drei Jahren 300.000,00 Euro nicht übersteigen.

FAQ

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Vor Antragstellung erfolgt ein Beratungsgespräch mit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH (Trierer Straße 10, 66111 Saarbrücken, Tel: 0681 92720-28, qm@tz-s.de ), in dessen Rahmen das Fördervorhaben hinsichtlich Nachhaltigkeit geprüft wird. Die Ergebnisse des Gespräches werden in einem Beratungsprotokoll und einem Kostenplan festgehalten.

Die Antragstellung selbst erfolgt über das über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI unter dem Link https://fmi.saarland.de/nfmi/#/login

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt für eine Förderung sind KMU des Beherbergungs- und/ oder Gastronomiegewerbes mit Betriebsstätte(n) im Saarland (die Betriebsstätte, in der das Vorhaben umgesetzt werden soll, muss seit mindestens zwei Jahren am Markt etabliert sein) mit mindestens 2 Dauerarbeitsplätzen (Vollzeitäquivalente, exklusive Eigentümer). Der Antragsteller muss die betrieblichen touristischen Investitionen vornehmen, die geförderten Investitionen eigenbetrieblich nutzen und die Arbeitnehmer selbst beschäftigen. 

Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?

  • Franchisenehmer oder Betriebe mit einem systemgastronomischen Konzept 
  • Unternehmen, die mit der zu fördernden Betriebsstätte nicht seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind 
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß Artikel 2 Nummer 18 AGVO) 
  • Jugendherbergen, Naturfreundehäuser und Schullandheime 
  • Nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, Vereine und andere Organisationen 
  • Unternehmen, die sich im Laufe des Förderverfahrens in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen

Kann ich auch als Pächter einen Antrag stellen?

Ja, wenn der Pachtvertrag über den Zeitraum des Abschlusses der geplanten Maßnahmen um mindestens drei Jahre hinausgeht.

Welche Maßnahmen können zur Förderung beantragt werden?

  1. Investitionen zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Tourismusbetriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
  2. Modernisierungsinvestitionen in bestehende Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Ferienwohnungen.

Investitionsvorhaben sind grundsätzlich nur dann förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen.

Darf ich einen Antrag für ein Vorhaben stellen, mit dessen Umsetzung bereits begonnen wurde?

Nein, mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie erteilt wurde.

Welche Anlagen muss ich dem Antrag beifügen?

  1. Beratungsprotokoll Nachhaltigkeit der Tourismus Zentrale Saarland GmbH 
  2. Kostenplan mit prozentualer Aufgliederung der Kosten in 
    • nachhaltige Kosten 
    • sonstige Kosten
  3. Beschreibung der Maßnahme  
  4. Finanzierungsbestätigung des Kreditinstitutes (Kontoauszug nicht ausreichend. Bei Finanzierung des Vorhabens aus Eigenmitteln muss das Kreditinstitut schriftlich bestätigen, dass auf den beim Kreditinstitut geführten Konten genügend Mittel vorhanden sind, um die Finanzierung des Vorhabens sicherzustellen)
  5. De-minimis Erklärung
  6. Miet-/ oder Pachtvertrag bzw. Eigentumsnachweis zur Betriebsstätte
  7. Nachweis, dass die Betriebsstätte mindestens 2 Jahre am Markt etabliert ist (z.B. Steuerbescheid)
  8. KMU-Erklärung

 Vorlagen für die De-minimis Erklärung, die KMU-Erklärung und den Kostenplan finden Sie unter „Publikationen“ oder in nFMI unter „Dokumente“.

Welche Kosten sind förderfähig?

  1. Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Anlagen, Maschinen)
  2. Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit, z. B. Investitionen z.B. in 
    • Kälte- und Wärmeschutzisolierung 
    • Begrünung
    • Investitionen in effiziente Gebäudetechnik (z. B. energiesparende Leuchtmittel/ Elektrogeräte) 
    • Barrierefreiheit
    • Heizsysteme (keine stromerzeugenden Anlagen)
    • Maßnahmen der Wasserersparnis 
  3. Ausgaben für Planungsleistungen, 
  4. Ausgaben für die Anschaffung von immateriellen Wirtschaftsgütern

Ein Vorhaben ist nur dann grundsätzlich förderfähig, wenn mindestens 50% der Ausgaben im Bereich Nachhaltigkeit entstehen. Kosten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb des Bewilligungszeitraums des Fördervorhabens anfallen und kassenwirksam geworden sind (Valuta).  

Wie berechne ich die Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb?

  • Der Geschäftsinhaber bleibt bei der Angabe der 2 Vollzeitmitarbeiter unberücksichtigt.
  • Ausbildungsplätze werden wie Dauerarbeitsplätze gewertet.
  • Teilzeitkräfte und 450 Euro-Jobs sind im Verhältnis der jährlichen Arbeitsstunden zu der Anzahl der Arbeitsstunden eines Vollzeitarbeitsplatzes anteilig zu berücksichtigen (Vollzeitäquivalent)
  • Saisonarbeitsplätze werden im Verhältnis der jährlichen Arbeitsstunden zu der Anzahl der Arbeitsstunden eines Vollzeitarbeitsplatzes ebenfalls anteilig berücksichtigt (Vollzeitäquivalent).

Wie lange müssen die Arbeitsplätze gesichert werden?

Für eine Überwachungszeit von mindestens drei Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen die Dauerarbeitsplätze tatsächlich besetzt oder zumindest dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.

Darf diese Förderung mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen kombiniert werden?

Der vorgenannte Höchst-Fördersatz darf auch unter Berücksichtigung etwaiger in Anspruch genommener öffentlicher Finanzierungshilfen nicht überschritten werden. Es gilt das Kumulierungsverbot. Demnach dürfen Fördermittel anderer öffentlicher Zuschussprogramme für die nach dieser Richtlinie zur Förderung geltend gemachten Ausgaben nicht in Anspruch genommen werden.

Wie lange müssen die geförderten Wirtschaftsgüter im Betrieb verbleiben?

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben (Zweckbindungsfrist), es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.

Sind die Kosten für die Errichtung einer Photovoltaikanlage förderfähig?

 Kosten für stromerzeugende Anlagen (auch Photovoltaikanlagen) sind von der Förderung ausgenommen. Fördermöglichkeiten bietet der Bund unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Referat E/2: Tourismuspolitik, Tourismusförderung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken