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Familie, Kinder und Jugend
 

Elterngeld

Habe ich Anspruch auf Elterngeld? Wieviel Elterngeld steht mir zu? Antworten auf solche Fragen und Links zum Weiterlesen erhalten Sie hier.
Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Elterngeld

Seit dem 01.01.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) in Kraft. Das Elterngeld ist in erster Linie eine Einkommensersatzleistung, die den Einkommensausfall ausgleichen soll, den ein Elternteil durch die Aufgabe oder Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit infolge der Geburt eines Kindes hat.
Je höher das Einkommen vor der Geburt war, desto höher kann das Elterngeld sein. Elterngeld wird bis zu einer Höhe von 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Sie erhalten grundsätzlich 67 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes. Bei einem durchschnittlichen Einkommen unter 1.000 Euro kann sich der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent erhöhen; liegt das durchschnittliche Einkommen über 1.200 Euro, wird der Prozentsatz auf bis zu 65 Prozent abgesenkt.

Es werden auf diese Leistung keine Sozialabgaben und Steuern fällig. Allerdings wird das Elterngeld bei der Einkommensteuererklärung durch den Progressionsvorbehalt berücksichtigt.
Elterngeld wird höchstens bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann  grundsätzlich für maximal 12 Monate Elterngeld erhalten. Bei Alleinerziehenden oder wenn beide Elternteile sich in der Betreuung des Kindes und der damit verbundenen Einschränkung der Erwerbstätigkeit abwechseln, kann für zwei weitere Monate Elterngeld gezahlt werden.

Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro grundsätzlich auch dann gewährt, wenn vor der Geburt der Elternteil, der Elterngeld beantragt, keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, beziehungsweise wenn beide Elternteile vor der Geburt nicht erwerbstätig waren.

Weitere Informationen zum Elterngeld erhalten sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe Linkliste) oder auf unserer Internetseite „Fragen und Antworten rund um das Thema Elterngeld“ (siehe Navigationsleiste). Das Elterngeld können Sie durch den Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums (siehe Linkliste) berechnen lassen.

Im Saarland wird das Elterngeld durch die Elterngeldstelle beim Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport bearbeitet. 

Sie haben die Möglichkeit Ihren Antrag auf Elterngeld direkt online zu stellen. Der Onlineantrag kann - im Vergleich zum Papierformular - wesentlich einfacher und komfortabler ausgefüllt werden. Die eingegebenen Daten werden direkt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, und Sie erhalten eine auf den Einzelfall abgestimmte Liste der erforderlichen Anlagen zum Elterngeldantrag. Hierdurch wird erreicht, dass die Anträge in der Mehrzahl aller Fälle richtig und vollständig bei der Elterngeldstelle eingehen und somit eine schnellere Bearbeitung des Antrages möglich ist.


Alternativ zur Onlineantragstellung stehen die schriftlichen Antragsformulare als Download zur Verfügung. Sie können die Dokumente mit dem Acrobat Reader ansehen und ausdrucken.

Kontakt

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Elterngeldstelle
Hochstr. 67
66115 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 9978-0
Telefax
(0681) 9978-2298

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