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Elterngeld
Elterngeld
Seit dem 01.01.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) in Kraft. Das Elterngeld ist in erster Linie eine Einkommensersatzleistung, die den Einkommensausfall ausgleichen soll, den ein Elternteil durch die Aufgabe oder Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit infolge der Geburt eines Kindes hat. Sie haben die Möglichkeit Ihren Antrag auf Elterngeld direkt online zu stellen. Der Onlineantrag kann - im Vergleich zum Papierformular - wesentlich einfacher und komfortabler ausgefüllt werden. Die eingegebenen Daten werden direkt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, und Sie erhalten eine auf den Einzelfall abgestimmte Liste der erforderlichen Anlagen zum Elterngeldantrag. Hierdurch wird erreicht, dass die Anträge in der Mehrzahl aller Fälle richtig und vollständig bei der Elterngeldstelle eingehen und somit eine schnellere Bearbeitung des Antrages möglich ist. Alternativ zur Onlineantragstellung stehen die schriftlichen Antragsformulare als Download zur Verfügung. Sie können die Dokumente mit dem Acrobat Reader ansehen und ausdrucken.
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KontaktMinisterium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Elterngeldstelle
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