Thema: Wirtschaft
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Einheitlicher Ansprechpartner Saar

Sie wollen sich als Dienstleister selbstständig machen, einen bestehenden Betrieb übernehmen oder Sie brauchen als Dienstleistungserbringer eine behördliche Genehmigung? Dann können Sie all dies über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) abwickeln. Statt wie bisher eine Vielzahl von Fachbehörden und Institutionen aufzusuchen, müssen Sie nur noch einen Schritt tun: Kontakt zum EA-Saar aufnehmen!

Was ist der EA-Saar?

Unter dem Motto „Service aus einer Hand“ stehen Existenzgründern und Unternehmern aus Deutschland sowie den europäischen Mitgliedsländern beim Einheitlichen Ansprechpartner umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dienstleistungsangebote zur Verfügung. Er bietet für Sie im Saarland folgenden Service:

  • Bereitstellung von Informationen
    Dienstleistungserbringer und -empfänger werden schnell und unkompliziert über Verfahren und Formalitäten in Bezug auf die Aufnahme und Ausübung bis hin zur Beendigung einer Dienstleistungstätigkeit, die zuständigen Behörden, den Zugang zu Registern, die möglichen Rechtsbehelfe und die unterstützenden Verbände informiert.
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren und Formalitäten
    Über den EA-Saar werden Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit bei den zuständigen Behörden abgewickelt, wenn der Dienstleistungserbringer das als Antragsteller wünscht.

Diese beiden Funktionen können von jedermann in Anspruch genommen werden, soweit die Informations- und Verfahrensmittlerdienste vom Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erfasst werden und einen Bezug zum Saarland haben.

Europäische Verwaltungszusammenarbeit

Der EA-Saar hat zusätzlich die Funktion des Internal Market Information System (IMI), zu deutsch „Binnenmarktinformationssystem“, Art. 28 EU-DLR und Unterrichtung im Rahmen des Vorwarnungsmechanismus, Art. 32 EU-DLR.
Bei IMI handelt es sich um eine elektronische Informations- und Kommunikationsplattform, mit der sich die zuständigen Behörden in den 27 Mitgliedstaaten und den drei EFTA-Ländern im Rahmen der europaweiten Verwaltungszusammenarbeit unterstützen, indem sie auf der Basis einer Datenbank mit vorübersetzten Fragen grenzüberschreitende Anfragen beantworten.

Im Rahmen des Vorwarnungsmechanismus muss der EA-Saar andere Mitgliedstaaten und die Kommission über Dienstleistungstätigkeiten in Kenntnis setzen, die einen schweren Schaden für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für die Umwelt verursachen könnten.

Wer ist der EA-Saar?

Der EA-Saar basiert auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), die im Saarland durch das Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland umgesetzt wurde. Die EA-Aufgaben wurden folgenden Kammern übertragen:

  • Industrie- und Handelskammer des Saarlandes,
  • Handwerkskammer des Saarlandes,
  • Ingenieurkammer des Saarlandes,
  • Architektenkammer des Saarlandes,
  • Steuerberaterkammer Saarland,
  • Rechtsanwaltskammer des Saarlandes sowie
  • Tierärztekammer des Saarlandes.

Diese Träger handeln durch ihre Gemeinsame Geschäftsstelle mit den Standorten IHK Saarland und HWK Saarland. Die Geschäftsstelle steht Ihnen für eine persönliche, telefonische oder auch schriftliche Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Gemeinsame Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des EA-Saar ist bei der Industrie- und Handelskammer Saarland sowie der Handwerkskammer des Saarlandes angesiedelt.

Standort IHK Saarland
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr; Freitag 8  bis 16 Uhr.
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken

Heike Cloß
Telefon (0681) 9520-600

Georg Karl
Telefon (0681) 9520-610

Standort HWK Saarland
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 7.30 bis 16.15 Uhr;  Freitag 7.30 bis 14.45 Uhr.
Hohenzollernstraße 47-49
66117 Saarbrücken

Doris Clohs
Telefon (0681) 5809-105

Thomas Priester
Telefon (0681) 5809-198