Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
Elterngeld
Seit dem 01.01.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) in Kraft. Das Elterngeld ist in erster Linie eine Einkommensersatzleistung, die den Einkommensausfall ausgleichen soll, den ein Elternteil durch die Aufgabe oder Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit infolge der Geburt eines Kindes hat.
Je höher das Einkommen vor der Geburt war, desto höher kann das Elterngeld sein. Elterngeld wird bis zu einer Höhe von 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Sie erhalten grundsätzlich 67 Prozent Ihres Einkommens aus den 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes. Bei einem durchschnittlichen Einkommen unter 1.000 Euro kann sich der Prozentsatz auf bis zu 100 Prozent erhöhen; liegt das durchschnittliche Einkommen über 1.200 Euro, wird der Prozentsatz auf bis zu 65 Prozent abgesenkt. Es werden auf diese Leistung keine Sozialabgaben und Steuern fällig. Allerdings wird das Elterngeld bei der Einkommensteuererklärung durch den Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Elterngeld wird höchstens bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann grundsätzlich für maximal 12 Monate Elterngeld erhalten. Bei Alleinerziehenden oder wenn beide Elternteile sich in der Betreuung des Kindes und der damit verbundenen Einschränkung der Erwerbstätigkeit abwechseln, kann für zwei weitere Monate Elterngeld gezahlt werden. Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro grundsätzlich auch dann gewährt, wenn vor der Geburt der Elternteil, der Elterngeld beantragt, keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, beziehungsweise wenn beide Elternteile vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Weitere Informationen zum Elterngeld erhalten sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe Linkliste) oder auf unserer Internetseite „Fragen und Antworten rund um das Thema Elterngeld“ (siehe Navigationsleiste). Im Saarland wird das Elterngeld durch die Elterngeldstelle beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bearbeitet. Sie haben die Möglichkeit Ihren Antrag auf Elterngeld direkt online zu stellen. Der Onlineantrag kann - im Vergleich zum Papierformular - wesentlich einfacher und komfortabler ausgefüllt werden. Die eingegebenen Daten werden direkt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, und Sie erhalten eine auf den Einzelfall abgestimmte Liste der erforderlichen Anlagen zum Elterngeldantrag. Hierdurch wird erreicht, dass die Anträge in der Mehrzahl aller Fälle richtig und vollständig bei der Elterngeldstelle eingehen und somit eine schnellere Bearbeitung des Antrages möglich ist. Änderungen beim Elterngeld ab 1.1.2013 Ab dem 1.1.2013 treten die Neuregelungen des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs (BGBl. 2012 Teil I Nr. 42, S. 1878) in Kraft. Die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zielt auf eine Vereinfachung der Einkommensermittlung beim Elterngeld durch pauschalierte Berechnung der Abzüge für Steuern und Sozialabgaben. Durch den damit verbundenen Bürokratieabbau wird der Verwaltungsaufwand bei der Berechnung des Elterngeldes reduziert. Die Neuregelung betrifft nur den Teil der Ermittlung des Einkommens vor und nach Geburt. Die Berechnung des Elterngeldes und somit der Charakter der Leistung als Einkommensersatz bleibt unverändert. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dort sind auch die neuen Regelungen des "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) (gültig für Geburten ab dem 01.01.2013) abrufbar. |
KontaktMinisterium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Elterngeldstelle
ÖffnungszeitenLinklisteBroschürenDirekt zu: |


