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Ministerpräsidentin und Staatskanzlei
 

Amtsblatt

Das Amtsblatt des Saarlandes ist das amtliche Verkündungsorgan des Saarlandes. Gemäß Artikel 102 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes (SVerf) werden die im verfassungsmäßigen Verfahren beschlossenen Gesetze von den zuständigen Ministern ausgefertigt und vom Ministerpräsidenten im Amtsblatt des Saarlandes verkündet.
Rechtsverordnungen werden gemäß Artikel 104 Absatz 2 Satz 1 SVerf ebenfalls im Amtsblatt des Saarlandes verkündet, sofern das Gesetz nicht eine andere Form der Veröffentlichung vorsieht. Das Amtsblatt beinhaltet darüber hinaus grundsätzlich die aufgrund Gesetzes oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnung vorgeschriebenen sonstigen amtlichen Veröffentlichungen und öffentlichen Zustellungen.
Herausgeber des Amtsblattes des Saarlandes ist der Chef der Staatskanzlei. Redaktionell betreut wird die Publikation durch die Amtsblattstelle in der Staatskanzlei des Saarlandes.

Bereitstellung des Amtsblattes des Saarlandes im Verkündungsportal des Saarlandes

Gemäß Bekanntmachung vom 30. Oktober 2009 (Amtsblatt Seite 1710) in Verbindung mit § 8 Satz 4 des Amtsblattgesetzes vom 11. Februar 2009 (Amtsblatt Seite 1215) wurde das Amtsblatt des Saarlandes am 3. Dezember 2009 auf das Amtsblatt Teil I und Teil II umgestellt.   Amtsblatt Teil I: Gesetze und Rechtsverordnungen, Staatsverträge und Abkommen, Bekanntmachungen in Bezug auf Gesetze und Rechtsverordnungen, alle sonstigen nach der Verfassung des Saarlandes erforderlichen Bekanntmachungen sowie die veröffentlichungspflichtigen Entscheidungsformeln des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes werden ab diesem Zeitpunkt ausschließlich und rechtsverbindlich in einer amtlichen Online-Teilausgabe des Amtsblattes (Amtsblatt Teil I) innerhalb des Verkündungsportals des Saarlandes im Internet veröffentlicht. Dieser Teil des Amtsblattes erscheint künftig nicht mehr in gedruckter Form.   Amtsblatt Teil II: Alle übrigen Veröffentlichungsgegenstände verbleiben dagegen rechtsverbindlich in einer amtlichen Papier-Teilausgabe des Amtsblattes. Dieser Teil II des Amtsblattes erscheint jedoch nachrichtlich ebenfalls im Verkündungsportal.   In dem frei zugänglichen Bereich des Verkündungsportals des Saarlandes haben Sie Zugang zu den amtlichen Ausgaben des Amtsblattes des Saarlandes Teil I ab der Ausgabe 48 vom 3. Dezember 2009. Das Amtsblatt Teil I steht Ihnen dabei kostenfrei zur Verfügung, einschließlich der Möglichkeit zur Recherche. Gleiches gilt für das Historische Amtsblatt mit den Ausgaben der Jahre 1945 bis 1998, zu dem Sie von der Startseite aus ebenfalls Zugang haben.
Die Abonnenten des Amtsblattes können darüber hinaus von folgendem Angebot Gebrauch machen:
· Nutzung erweiterter Suchfunktionalitäten für das Amtsblatt Teil I einschließlich der Möglichkeit zum Abruf von Auszugsdokumenten
· Zugang zu den Ausgaben des Amtsblattes Teil II einschließlich der Nutzung von Suchfunktionalitäten
· Informationsdienst: Auf Wunsch erfolgt eine Information über die Veröffentlichung neuer Ausgaben per E-Mail.
· Zugang zu den Ausgaben des Amtsblattes der Jahre 1999 bis 2009
· Zusatzoption für Abonnenten des juris-Landesrechts Saarland: Nutzung der Verlinkung der Texte des Amtsblattes Teil I mit dem saarländischen Landesrecht

Verkündungsportal des Saarlandes: Bezugsbedingungen für Abonnenten ab dem 3. Dezember 2009

Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal pro Woche.

Die Abonnenten des Amtsblattes können zwischen zwei Bezugsvarianten wählen:
Abonnement-Variante A beinhaltet die Bereitstellung der elektronischen Version von Amtsblatt Teil I und Amtsblatt Teil II im Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de.
Abonnement-Variante B beinhaltet die elektronische Version von Amtsblatt Teil I im Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de und die Papierversion von Amtsblatt Teil II. Für alle Abonnenten dieser Variante, steht auch die elektronische Version von Amtsblatt Teil II kostenfrei im Verkündungsportal zur Verfügung.
Im Vergleich zu Nicht-Abonnenten können alle Abonnenten des Amtsblattes im Verkündungsportal erweiterte Suchfunktionalitäten nutzen und sich auf Wunsch per E-Mail über neue Veröffentlichungen informieren lassen. Sie haben überdies die Möglichkeit, auch die Ausgaben der Amtsblätter der Jahre 1999 bis 2009 im Verkündungsportal abzurufen. Abonnenten, die zugleich Nutzer des juris Landesrechts Saarland sind, profitieren ferner von einer Verlinkung der Amtsblattinhalte mit dem saarländischen Landesrecht.
Beide Abonnement-Varianten (A und B) können per Brief, Fax, E-Mail oder über das Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de bestellt werden.

Der Preis für das Jahresabonnement beträgt für Variante A 30,00 € und für Variante B 35,00 €.
Der Preis für das Halbjahresabonnement beträgt für Variante A 15,00 € und für Variante B 17,50 €.
Maßgeblich ist das jeweilige Kalenderjahr bzw. Kalenderhalbjahr.

Bestellungen, die nicht rechtzeitig zu Beginn einer Abonnementperiode (Jahresbeginn bzw. Halbjahresbeginn) wirksam werden, starten in der Regel zum nächsten vollen Quartal und werden bis zum Ende der Restlaufzeit der Abonnementperiode mit 7,50 € (Variante A) bzw. 8,75 € (Variante B) pro Quartal berechnet. Wünschen Sie den sofortigen Bezug während eines laufenden Quartals, so wird Ihnen dafür das volle Quartal berechnet. Alle Leistungen sind zahlbar im Voraus. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Amtsblattes eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende hoheitliche Aufgabe erfüllt.

Abbestellungen für die jeweilige Folgeperiode müssen beim Halbjahresabonnement bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember, beim Jahresabonnement bis zum 1. Dezember der laufenden Abonnementperiode per Brief, Fax oder E-Mail bei der Saarländischen Druckerei und Verlag GmbH eingegangen sein. Erfolgt die Kündigung des Abonnements nicht fristgerecht, verlängert sich dieses automatisch um ein Kalenderhalbjahr bzw. Kalenderjahr.


Kontakt

Herausgeber und Redaktion:
Saarland - Der Chef der Staatskanzlei - Amtsblattstelle
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Telefon
(0681) 501-1113
Telefax
(0681) 501-1256