Sie befinden sich hier:
Beginn Textbereich:
Aufgaben des Landgerichts SaarbrückenDas Landgericht Saarbrücken nimmt neben seinen Rechtsprechungsaufgaben eine Reihe weiterer Funktionen wahr. Dazu zählen unter Anderem: - die Behandlung dienstrechtlicher Angelegenheiten der Justizangehörige des Geschäftsbereichs - die Durchführung von Geschäftsprüfungen - die Ausübung der Dienstaufsicht über die Notare im Saarland - die Durchführung von Notarprüfungen - die Erteilung von Apostillen und Beglaubigungen - die allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern - die Führung des Verzeichnisses der gemeinnützigen Einrichtungen - die Ausbildung von Praktikanten und – in der Gerichtsstation – von Rechtsreferendaren - die Registrierung von Rechtsdienstleistungsunternehmen im Rechtsdienstleistungsregister - die Entscheidung nach der Hinterlegungsordnung - die Behandlung bestimmter Angelegenheiten nach der Schuldnerverzeichnisverordnung - die Stellungnahme zu Gesetzentwürfen, Verordnungen, Abkommen und Verwaltungsvorschriften |

