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Politik & Verwaltung
 

Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz heißt ab sofort Landesamt für Verbraucherschutz

Pressemitteilung vom 23.07.2012 - 07:40 Uhr
Das frühere Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz (LGV) erhält in Folge der neuen Aufgabenverteilung innerhalb der saarländischen Ministerien ebenfalls einen Neuzuschnitt. Die Aufgaben im Bereich Gesundheit (Berufsrechtliche Angelegenheiten der akademischen und nichtakademischen Heilberufe, Prüfungsangelegenheiten der akademischen und nichtakademischen Heilberufe sowie Zentrale Gutachtenstelle für Landesbedienstete) wurden auf das Landesamt für Soziales übertragen. Aus diesem Grund heißt das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz ab sofort Landesamt für Verbraucherschutz (LAV).

Das LAV ist eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz. Es überwacht den gesamten Verkehr mit Lebensmitteln – von der Erzeugung bis zur Ladentheke. Die Produktproben werden in eigenen, modernen Laboren untersucht.

Als Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörde achtet das LAV unter anderem darauf, dass in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben die notwendigen Hygienebedingungen eingehalten werden. Dies geschieht in Form von regelmäßigen Betriebsbesichtigungen und Probenentnahmen. Die Überprüfungen erfolgen gezielt in allen Betrieben, die Lebensmittel in den Verkehr bringen. Sie erstrecken sich von Bäckereien und Metzgereien bis zu großen lebensmittelherstellenden Konzernen, auf den Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomiebetriebe, Imbissstände, Wochenmärkte und Straßenfeste.

Der Vorbeugung dient auch die tierärztliche Untersuchung von allen Schlachttieren vor und nach der Schlachtung. Damit wird eine einwandfreie Qualität der Fleischprodukte aus unserer Region sichergestellt.
Regelmäßige Blut- und Milchuntersuchungen in allen Rinder- und Schweinebetrieben sorgen dafür, dass Tierseuchen schnell erkannt und frühzeitig bekämpft werden können.
Auch der Stellenwert des Tierschutzes hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das LAV überwacht landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachtbetriebe und Tiertransporte ebenso wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe.
Bürger können dem Landesamt für Verbraucherschutz Hinweise – auch anonym – auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft geben. Dazu wurde eigens eine Verbraucherschutz-Hotline eingerichtet. Die Hotline (0681) 9978-4501 ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.