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LebensmittelAls Lebensmittel bezeichnet man die Nahrung des Menschen. Lebensmittel werden nach Artikel 2 der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) folgendermaßen definiert: Lebensmittel sind die Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Nicht zu "Lebensmitteln" gehören:
Umfangreiche Informationen über die verschiedenen Lebensmittel, deren Inhaltsstoffe und mögliche Kontaminaten sind auf der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz abrufbar. |
KontaktLandesamt für Verbraucherschutz
EU-Lebensmittelverordnung |



