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Justizministerin Rehlinger für Stärkung der PatientenrechteSaarland setzt sich im Bundesrat für umfassende ärztliche Informationspflichten ein
Justizministerin Anke Rehlinger
Die saarländische Justizministerin Anke Rehlinger hat sich für eine deutliche Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern von Ärzten ausgesprochen. Der von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf sei nicht weitreichend genug, so Rehlinger. Insbesondere müsse behandelnden Ärzten eine umfassende Informationspflicht sowohl über eigene als auch fremde Behandlungsfehler zukommen.
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht bislang lediglich eine Aufklärungspflicht auf Nachfrage des Patienten oder bei drohenden gesundheitlichen Gefahren vor. Dies ist zu kurz gesprungen: Es ist eine Frage medizinischer Ethik und des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses von Arzt und Patient, dass eine Aufklärung immer dann zu erfolgen hat, wenn der Behandelnde Umstände erkennt, die auf einen eigenen Behandlungsfehler oder den Fehler eines Kollegen hindeuten“, erläutert die Justizministerin.
Ein entsprechender Antrag von Nordrhein-Westfalen und dem Saarland hat bei der jüngsten Sitzung des Bundesrates eine Mehrheit gefunden. „Nun ist es Sache des Bundestages, diese Änderung zu übernehmen und damit ein klares Zeichen für einen effektiven Schutz von Patientenrechten zu setzen“, so Anke Rehlinger abschließend. |
AnsprechpartnerMinisterium der Justiz
Bernd Weber Pressesprecher
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