Thema: Landwirtschaft
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Streuobstförderung

Hier wird in den ländlichen Raum investiert!

Logo des saarländischen ELER-Programms der Förderperiode 2023-2027: EU-Flagge (12 goldene Sterne auf blauem Grund), Saarlandlogo und der grüne Schriftzug "ELER" Logo des ELER im Saarland 2023-2027
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Der Streuobstanbau prägt große Teile der saarländischen Kulturlandschaft, insbesondere in den Gaulandschaften der Flüsse Saar und Blies. Streuobstflächen sind reich strukturierte Biotope, die zahlreichen Vögeln, Insekten, Reptilien und Kleinsäugern einen Lebensraum bieten. Darüber hinaus weisen die saarländischen Streuobstbestände ein umfangreiches Spektrum an selten gewordenen, regionalen und standortangepassten Obstsorten auf. Der Lebensraum Streuobstwiese ist häufig im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen gelegen. Streuobstwiesen stellen mit ihrer Struktur ein vielfältiges Mosaik verschiedener Kleinstlebensräume dar und sind auch aufgrund des extensiven Nutzungscharakters wichtig für viele zum Teil bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Streuobstwiesen gelten als artenreichste Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa. Studien gehen von bis zu 5.000 Arten bei Flora und Fauna aus, die hier ihren Lebensraum finden können. Damit  tragen die Streuobstwiesen zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen und zur Agrobiodiversität bei.

Die Biodiversität einschließlich der Artenvielfalt vieler landwirtschaftlich genutzter Standorte ist insbesondere durch Änderungen der Nutzungssysteme unbefriedigend. Insbesondere Veränderungen der wirtschafts- und energiepolitischen Rahmenbedingungen induzieren einen Strukturwandel, der mit einer intensiveren Nutzung der Agrarlandschaften oder der Aufgabe unwirtschaftlicher Landschaftsteile verbunden ist.

Im Falle einer zu intensiven Bewirtschaftung ist der Biodiversitätsverlust u.a. zurückzuführen auf Verringerung von Strukturelementen in der Agrarlandschaft und damit einer mangelnden Biotopvernetzung. In Fällen flächendeckend intensiver Grünlandbewirtschaftung führt die Stickstoffdüngung zu artenärmeren Standorten.

In benachteiligten Regionen wie dem Saarland, das vielerorts einen hohen Anteil an Strukturelementen wie Streuobstwiesen oder aufgegebenen landwirtschaftlichen Flächen aufweist, ist die Aufrechterhaltung einer Bewirtschaftung und Pflege Voraussetzung für die Erhaltung der Biodiversität. Dabei können Streuobst aus regionalem Anbau und die daraus hergestellten Produkte wie Viez, Obstsäfte, Konfitüren etc. die Wertschöpfung im ländlichen Raum steigern.

Die Grundanforderungen für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und die sonstigen einschlägigen Verpflichtungen im Rahmen der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften legen Mindeststandards fest, die von den Landwirten einzuhalten sind. Die damit verbundenen Kosten sind entsprechend dem Verursacherprinzip von den Landwirten zu tragen. Weitergehende gesellschaftlich gewünschte Dienstleistungen in Bezug auf Umwelt-, Klima-, Naturschutz, Landschaftspflege oder Erhaltung der genetischen Ressourcen wie der Erhalt vorhandener extensiver Obstbaumbestände (Streuobstbestände)  können im Rahmen der genannten Rechtsvorschriften nicht abverlangt werden. Zudem kann es durch landwirtschaftliche Nutzung zu standortabhängigen Beeinträchtigungen u.a. der Biodiversität kommen.

Hier setzt die Förderung an. Hauptziel der Fördermaßnahme ist daher der Erhalt, die Pflege und die In-Wert-Setzung / Vitalisierung von saarländischen Streuobstbeständen. Bereits aufgegebene Streuobstwiesen sollen wieder in sachgerechte Nutzung gebracht werden. Den derzeitigen Tendenzen, Streuobstwiesen aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zu pflegen und entweder der Verwilderung preiszugeben oder der Intensivierung wegen zu beseitigen, soll entgegengewirkt werden. Allerdings weist diese Maßnahme daneben auch die Zielsetzung auf, die Streuobstwiesen, die derzeit noch gepflegt werden, auch weiterhin in Pflege zu halten und hierfür einen wirtschaftlichen Anreiz zu bieten.

Die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt das bestehende Risiko der Aufgabe der extensiven Streuobstwiesen sehr deutlich. Fortlaufend wurden bzw. werden Streuobstwiesen aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben, d.h. nicht mehr gepflegt und genutzt und damit der Verwilderung preisgegeben, oder aber komplett beseitigt, um eine intensive Nutzung (Einsatz großer Maschinen) der landwirtschaftlichen Fläche zu ermöglichen.

Als artenreichste Lebensgemeinschaften in Mitteleuropa sind extensive Streuobstbestände zum Schutz der Biodiversität im ländlichen Raum in besonderem Maße geeignet. Die Vielfalt an Obstbaumsorten ist bedeutsam für ein großes Genreservoir, welches es der Obstzüchtung ermöglicht, Resistenzeigenschaften aus alten Lokalsorten zu nutzen. Durch den Erhalt dieser Bestände und die damit verbundene permanente Bedeckung, Durchwurzelung und Durchlüftung des Bodens kann zudem ein wichtiger Beitrag zu Wasserschutz und zur Minderung der Bodenerosion geleistet werden. Die Umweltwirkungen von intensivem Dauergrünland oder Ackerland, das bei Verlust der extensiven Streuobstwiesen entstehen würde, sind als wesentlich geringer anzunehmen.

Die vorgesehenen Verpflichtungen sollen Quantität und Qualität des Obstbaumbestandes im Saarland und damit auch die zu erwartenden Umweltnutzen sicherstellen, die im Bereich Biodiversität, Agrodiversität, Boden-, Wasser- und Klimaschutz zu sehen sind. Die Maßnahme trägt damit zu allen Unterprioritäten der ELER-Priorität „Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme“ sowie zum Querschnittsziel "Umweltschutz" bei.

Gefördert wird im Saarland aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes - ELER) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Pflege von extensiv genutzten Obstbeständen (Altbestand) auf Grünland. Ein extensiver Obstbestand ist eine mit Obstbäumen bepflanzte Fläche, deren Stammhöhe bis zum Kronenansatz mindestens 1,40 m misst und deren Bestandsdichte 100 Bäume/ha nicht überschreitet.

Daneben wird auch die Neupflanzung von Hochstammobstbäumen gefördert. Diese Förderung erfolgt ausschließlich aus Mitteln der GAK.

Die Verpflichtung zu mindestens einem sachgerechten Erhaltungsschnitt pro Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren, das Verbot der Beseitigung von Bäumen sowie die regelmäßige Bewirtschaftung bzw. Pflege der Dauergrünlandflächen stellen den Beitrag extensiver Obstbestände zu Bio- und Agrodiversität, Boden-, Wasser- und Klimaschutz sicher. Dabei ist die besondere Bedeutung jahrzehntealter Bäume hervorzuheben, zu deren Schutz diese Verpflichtungen beitragen. Die ökologische Bedeutung nimmt mit dem Alter der Streuobstwiesen zu, wohingegen Neupflanzungen erst nach etlichen Jahren den Wert bestehender Anlagen erreichen können. Im Lichte dessen ist besonderes Augenmerk auf die Pflege der Altbestände zu legen, ohne jedoch die Neuanlage von Streuobstwiesen zum Zwecke der langfristigen Bestandssicherung bestehender Anlagen zu vernachlässigen. Nur so lassen sich die positiven ökologischen Wirkungen des Streuobstanbaus nachhaltig sichern.

Die Förderung im Rahmen des SEPL 23-27 aus Mitteln ELER und der GAK beträgt 6,50 Euro pro gepflegtem und bewilligtem Baum. Hierfür sind Fördermittel in Höhe von rund 945.000 € vorgesehen (EU-Anteil: rund 650.000 €).

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

EU-Flagge mit 12 goldenen Sternen auf blauem Grund, rechts daneben in blau der vorgeschriebene Schriftzug "Kofinanziert von der Europäischen Union" EU-Logo für EU-Kofinanzierungen ohne Ergänzungen
Foto: Holger Neisius, MUKMAV

Weitere Fördermöglichkeiten

Die Förderung für die Neupflanzung von Hochstammobstbäumen aus GAK-Mitteln beträgt einmalig 55 € pro gepflanztem Baum.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides für eine 5-jährige Verpflichtungszeit. Ein Antrag auf Teilnahme am Förderprogramm ist vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu stellen. Der Auszahlungsantrag ist jährlich bis zum 15. Mai in Verbindung mit dem Sammelantrag zu stellen.

Die Unternutzung der betroffenen Fläche als extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen kann ggf. ebenfalls gefördert werden.

Gefördert werden auch Pflegemaßnahmen an einzeln stehenden Obstbäumen (ausgenommen Hausgärten), Obstbäumen an öffentlichen Wegen und Straßen und  die Pflanzung und die Pflege von Hochstamm-Obstbäumen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Auch hierfür beträgt die Förderung 6,50 € je Baum und Jahr. Nähere Informationen dazu enthält die FRL-Streuobst.
 

FRL-Streuobst-Neupflanzung (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antragstellung (Agrarflächenförderung)
Weitere Informationen zur Förderung der Extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen

Zur Seite "Obst- und Gartenbau"

Ansprechpartner zur Förderung:

Förderung zur Pflege von extensiv genutzten Obstbaum-Altbeständen

Jochen Wack
Stellvertretende Referatsleitung A/5: Zahlstelle ELER/EGFL

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Förderung der Neupflanzung von Obstbäumen zur extensiven Obsterzeugung

Anastasia Feld
Referat A/4

Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Die Streuobstbörse des Verbands der Gartenbauvereine

Die Streuobstbörse des Verbands der Gartenbauvereine verfolgt den Sinn, alte Obstwiesen in die Bewirtschaftung zurückzubringen und somit das Habitat Streuobstwiese zu schützen. Schauen Sie rein: https://www.gartenbauvereine.de/saarland_rheinland-pfalz/streuobst/streuobstboerse/angebote-anfragen

Der Verband der Gartenbauvereine ist ebenfalls auf Facebook vertreten. Hier werden die neuen und aktualisierten Inserate auf der Streuobstbörse immer wieder beworben.

Ebenfalls ganz neu ist die interaktive Übersichtstabelle der Brennereien und Keltereien. Hier können Sie durch mehrere Filter die richtige Kelterei in Ihrer Umgebung für sich finden. Aktuell sind 47 Keltereien eingetragen und beschrieben.