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Wirtschaftsförderung
 

Einzelbetriebliche Förderung

Betriebliche Investitionen, die der Wettbewerbsfähigkeit der Saarwirtschaft zugute kommen, werden gezielt unterstützt. So trägt das Land dazu bei, dass neue Arbeitsplätze geschaffen und vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden.

Es wird empfohlen, vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Förderreferat Kontakt aufzunehmen. Verbindungsdaten siehe rechte Spalte. Foto: Atrium - Haus der Wirtschaftsförderung in Saarbrücken.
Es wird empfohlen, vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Förderreferat Kontakt aufzunehmen. Verbindungsdaten siehe rechte Spalte. Foto: Atrium - Haus der Wirtschaftsförderung in Saarbrücken.
Die Bezuschussung betrieblicher Investitionen erfolgt im Rahmen von vier Programmen:

  • Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW),
  • Landesprogramm zur Verbesserung der regionalen Beschäftigungslage und der Wirtschaftsstruktur,
  • „Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus)“ (KMU-Programm),
  • Operationelles Programm EFRE Saarland "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" 2007-2013.

Die Förderung richtet sich im Wesentlichen nach den Regelungen des jeweils gültigen Koordinierungsrahmens der GRW, die auch auf das Landesprogramm zur Verbesserung der regionalen Beschäftigungslage und der Wirtschaftsstruktur Anwendung finden, sowie nach den Förderrichtlinien des KMU-Programms. Für die Förderung aus dem Operationellen Programm EFRE Saarland gelten die im jeweiligen Fördergebiet anzuwendenden Bestimmungen. Aus welchem Programm die Förderung im Einzelfall erfolgt, ist vorrangig vom Investitionsort abhängig.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat B/3
Dr. Wolfgang Gutte
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
E-Mail-Kontakt
Telefon
(0681) 501-4178
Telefax
(0681) 501-4159

GRW: Verzeichnis der Begünstigten

GRW: Verzeichnis der Begünstigten
Um mehr Transparenz in der GRW-Förderung zu erreichen, haben Bund und Länder festgelegt, dass mindestens einmal jährlich die Begünstigten mit ihren Projekten und Zuschussbeträgen veröffentlicht werden. Das aktuelle Verzeichnis (Download) gibt den Stand zum Dezember 2011 wieder.