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Landgericht Saarbrücken lehnt Aufhebung der Therapieunterbringung von Walter H. ab - Innenministerin Bachmann begrüßt die EntscheidungNach dem heutigen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken verbleibt der Betroffene bis zum 01.03.2013 in Therapieunterbringung in der Saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie. „Die Sicherheit der Menschen in unserem Land steht an oberster Stelle. Sie müssen vor Tätern wie Walter H. beschützt werden, was durch die Therapieunterbringung gewährleistet wird“, begrüßt Innenministerin Monika Bachmann die Entscheidung. „Ich bin sehr erleichtert über diesen Beschluss. Er bedeutet in erster Linie mehr Sicherheit für die Bevölkerung. Zudem bewahrt er das Land vor erheblichen Kosten, die durch eine 24-Stunden-Bewachung des Täters durch Observationskräfte der saarländischen Polizei entstehen würden. Ich bin zuversichtlich, dass die Entscheidung, sollte der Betroffene in Beschwerde gehen, auch vor dem Oberlandesgericht Bestand haben wird.“ Im Mai 2010 war Walter H. auf freien Fuß gekommen. Von da an bis zur vorläufigen Unterbringung im September 2011 wurde er von Polizeikräften rund um die Uhr kontrolliert, um weitere Straftaten zu verhindern. Innenministerin Monika Bachmann: „Auch im Falle einer Freilassung wäre unsere saarländische Polizei gut vorbereitet gewesen. Die Voraussetzungen für eine erneute 24-Stunden-Überwachung hat die Polizei bereits geschaffen.“ |


