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Verfassung und WappenBekenntnis zu Deutschland und EuropaErste Verfassung unter französischen VorzeichenDie erste demokratisch legitimierte Verfassung erhielt das Saarland unter französischer Besatzung nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Verfassung vom 17. Dezember 1947 schrieb in der "Präambel" die von Frankreich durchgesetzte wirtschaftliche Angliederung an Frankreich und Abtrennung von Deutschland bei politisch begrenzter Autonomie fest. Am 6. November 1947 stimmte der neu gewählte Landtag mit großer Mehrheit für die Verfassung. Zugelassen waren allerdings nur Parteien mit pro-französischer Ausrichtung. Die saarländische Politik änderte sich jedoch grundlegend durch die Ablehnung des Referendums über das "Europäische Statut" und die dadurch bedingten Neuwahlen, die den pro-deutschen Parteien eine deutliche Mehrheit einbrachten.
1957 Anpassung an das GrundgesetzEntsprechend wurde die Verfassung den Bestimmungen des Grundgesetzes angepasst, sodass mit Wirkung vom 1. Januar 1957 das Saarland als zehntes Land der föderal gegliederten Bundesrepublik Deutschland beitreten konnte. Der grundlegende Artikel 60 der Landesverfassung legt in der zuletzt 1993 erweiterten Fassung fest, dass »das Saarland eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland« ist und »für die Beteiligung eigenständiger Regionen an der Willensbildung der Europäischen Gemeinschaften und des vereinten Europa« eintritt.
Landesverwaltung ohne RegierungspräsidienLaut Landesverfassung sind die Spitze der Verwaltung die Ministerien als oberste Verwaltungsbehörden. Als kleinstes der sogenannten Flächenländer gibt es im Saarland keine Regierungspräsidien. Untere staatliche Verwaltungsbehörde ist auf Landkreisebene der jeweilige Landrat; auf Ortsebene nehmen die Bürgermeister der Kommunen staatliche Aufgaben wahr. Daneben werden besondere Verwaltungsaufgaben von Landesämtern (zum Beispiel Landesjugendamt) erledigt. Ein erklärter Schwerpunkt der Landesregierung ist die Modernisierung der Landesverwaltung. Etwa 2300 oder 60 Prozent der Verwaltungsvorschriften und Verordnungen wurden seit 1999 gestrichen. Ein Gutachten des Berliner Verwaltungsrechtlers Professor Doktor Jens Hesse hat die Grundlage weiterer Effizienzsteigerungen geschaffen. Die Vorschläge sind weitreichend und betreffen nicht nur die Landesverwaltung, sondern auch die kommunale Ebene.
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Link zur LandesverfassungWappen des Saarlandes |


