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Arbeitsschutz

 

Sichere und gesunde Arbeitsplätze: Eine Investition in Zukunft und Nachhaltigkeit

Änderung der Beschäftigungsstruktur erfordert neue Konzepte

Wirtschaft und Gesellschaft - und damit die Arbeitswelt - sind einem tiefgreifenden Wandel unterworfen. Europäische Vorschriften für den harmonisierten Wirtschaftsraum sowie nationale Rechtsvorschriften haben die Anforderungen an den Arbeitsschutz in den letzten Jahren deutlich verändert. Auch technische und ökonomische Entwicklungen in einer inzwischen globalen Wirtschaft sowie unterschiedliche gesellschaftliche Wertvorstellungen prägen den Veränderungsprozess zusätzlich. Neue Berufe entstehen, feststehende Arbeitszeiten und Arbeitsformen lösen sich auf, technische Errungenschaften verändern Arbeitsprozesse. Von Unternehmern wie von Beschäftigten wird mehr Flexibilität und Mobilität verlangt.
 
Die Gesundheit der Erwerbstätigen ist nicht nur ein hohes persönliches Gut, sie ist ein wesentliches Element der Beschäftigungsfähigkeit. Eigenverantwortung und Gestaltungsspielräume bei der Arbeit fördern die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten und haben Einfluss auf Fehlzeiten oder gar Frühverrentung.

Alternsgerechte Arbeitsgestaltung und der Erhalt der Arbeitsfähigkeit sind klassische Aufgaben des Arbeitsschutzes. Diese erhalten vor dem Hintergrund des Demografischen Wandels eine wachsende Bedeutung.

Arbeitsschutz muss sich daher stets mit neuen Themen auseinandersetzen:
• psychische Fehlbelastungen (Stress, Arbeitsverdichtung, Mobbing, Burnout, ständige Erreichbarkeit durch moderne Kommunikationsmittel, fließende Arbeitszeiten),
• Belastungen der Wirbelsäule durch einseitige und monotone Tätigkeiten oder durch eine ungeeignete ergonomische Gestaltung der Arbeitsmittel,
• Einsatz neuer entwickelter Werkstoffe (u.a. auch Nanotechnologien),
• Fremdarbeiter, Leiharbeiter im Betrieb, Heimarbeit, Telearbeitsplätze,
• Reizüberflutung (Lärm, Vibration, Lichtsignale),
• alternde Belegschaft,
• längere Lebensarbeitszeiten.

Seit rund 150 Jahren gibt es in Deutschland einen institutionalisierten Arbeitsschutz. Seit Mitte der neunziger Jahre wird der Arbeitsschutz verstärkt durch EU-Rechtsvorschriften europaweit koordiniert. Seit 1996 ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Darauf gestützt sind inzwischen zahlreiche Verordnungen zur Konkretisierung der Arbeitgeberpflichten in Kraft getreten.

Mit der Einführung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie im Jahre 2008 wurde die Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern mit Bund und Ländern in einem Nationalen Konzept zur Sicherstellung einer nachhaltigen und effizienten Beratung und Überwachung in den Betrieben neu strukturiert.


    Foto: Saarland

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