Saarland.de - Startseite
   Benutzerhinweise    Inhalt    Suche
Politik & Verwaltung
 

Stellenausschreibung des Ministeriums für Bildung und Kultur

veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes Nummer 24 vom 6. Juni 2012

Zum 1. September 2013 ist folgende Stelle als

Schulleiterin / Schulleiter

zu besetzen an der Deutschen Schule Ankara, Türkei
Besetzungsdatum: 1. September 2013
Bewerbungsende: 30. August 2012

Deutschsprachige Schule
Klassenstufen: 1-12
Schülerzahl: 178
Mittlere Schulabschlüsse
International Baccalaureate (gemischtsprachig)
Lehrbefähigung für die Sek. I und / oder II
Bes.Gr. A 14 A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium / Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium / in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.
Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.